CDU Bergstraße zu dem Urteil des VGH Kassel zur B38a Mörlenbach – Verwaltungsgerichtshof stellt Weichen für die Ostumgehung B38a Mörlenbach

Mörlenbach/Bergstraße (MR) – „Das heutige (9.70.2019) Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel, mit dem die Klagen des BUND und eines Unternehmers aus Mörlenbach gegen den Bau der B38a abgelehnt wurden, ist ein wichtiger Schritt für die von Stau, Lärm, Staub und Dreck geplagten Einwohner Mörlenbachs. Die CDU Bergstraße bedankt sich bei allen, die sich über Jahrzehnte für diese Straße eingesetzt haben. Vor allem auch bei den CDU Abgeordneten in Berlin und Wiesbaden“.

Seit Jahrzehnten wird um diese Straße gerungen, und kein fauler Trick war dem BUND zu schade, um dieses Projekt auszubremsen oder zu verhindern. Leider hatte bisher auch der Grüne Verkehrsminister in Wiesbaden diesem Projekt eher die kalte Schulter gezeigt als es im Sinn der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Erschließung des ländlichen Raums mit Priorität zu fördern. Fünf Jahre Zeitverlust durch nun abgewiesene Klagen und einen vorherigen unseligen zeitraubenden Gutachterstreit müssen nun in eine beschleunigte Umsetzung der Baumaßnahme führen.

Zwar werden die Kläger möglicherweise mit weiteren Rechtsmitteln versuchen, die Entlastung der Mörlenbacherinnen und Mörlenbacher weiter zu verhindern. Dennoch fordert die CDU Bergstraße, nun sofort mit den naturschutzfachlichen Vorlaufmaßnahmen zu beginnen und die Detailplanungen intensiv voranzutreiben. Die Finanzmittel stehen dazu bereit, es bedarf nun politischen Mutes, das Projekt auch schnellstmöglich umzusetzen.

Die CDU Bergstraße erinnert daran, dass auf Initiative des CDU Kreisvorsitzenden Dr. Michael Meister MdB eine Million Euro für die naturschutzfachlichen Vorlaufmaßnahmen bereitstehen und dass die Planungen für das erste Brückenbauwerk Panoramastraße ausschreibungsreif vorliegen.

Die zweitägigen langen und intensiven Verhandlungen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel im Juni 2019 haben noch einmal gezeigt, dass die Argumente des BUND gegen diese für die Region wichtige Straße fadenscheinig und an den Haaren herbeigezogen waren. Offensichtlich ist der Mensch aus Sicht des BUND nicht Teil der geschützten Schöpfung.  Den Bedenken des klagenden Langklingerhofes ist das Land Hessen während der Verhandlung in Kassel in einigen Punkten entgegengekommen. Doch eine zweistündige Diskussion darüber, ob während einer zweimonatigen Bauphase der Brückenpfeiler auch jeder Kunde ohne Behinderung durch die Wehrstraße fahren könne, sollte allen zu denken geben. Denn auch heute schon kann man den Hof von Weiher aus erreichen, und eine sechsmonatige Totalsperrung während der Brückenrenovierung in der Wehrstraße wurde auch überstanden.

„Das positive Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist ein wichtiger Schritt für ein wichtiges Projekt in unserer Region. Unser Dank gilt allen, die sich nicht haben entmutigen lassen und vor allem all jenen, die in den Behörden, Planungsbüros und Ämtern für diese wichtige Ortsumfahrung B38a Mörlenbachs jahrzehntelang gearbeitet und gekämpft haben.“