Kassenverwalter der Stadtkasse reagiert goldrichtig – Warnung der Polizei

Bürstadt (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Per Mail kontaktierten Kriminelle am Montag (24.09.2018) den Kassenverwalter der Stadt Bürstadt und gaben sich hierbei als Bürgermeisterin Bärbel Schader aus. Durch die geschickte Schilderung angeblich dringlicher Umstände, sollte der städtische Mitarbeiter dazu verleitet werden, 68.350 Euro auf ein Konto im Ausland zu überweisen.

Der Kassenverwalter reagierte aber goldrichtig und hielt Rücksprache mit der Rathauschefin. Der Schwindel flog auf, es wurde kein Geld überwiesen und Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstattet. Das Kriminalkommissariat K 23 in Heppenheim ermittelt nun in dem Fall.

Die aktuelle Straftat nehmen die Ermittler zum Anlass, Firmen oder wie im vorliegenden Fall auch Behörden, vor der Betrugsmasche „CEO Fraud“ zu warnen. Die Betrüger geben sich hierbei als Führungskraft eines Unternehmens aus und fordern per E-Mail Mitarbeiter dazu auf, größere Summen von einem Unternehmenskonto auf ein fremdes Konto im Ausland zu überweisen. Mit dieser Masche konnten die Gauner bereits mehrere Millionen erbeuten.

Die Täter gehen raffiniert vor. Sie informieren sich zunächst genauestens über das ins Visier genommene Unternehmen und nehmen anschließend Kontakt zu „ausgeforschten“ Mitarbeitern auf. Die Betrüger geben sich dann als leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Ihre Opfer sind in der Regel Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen, die berechtigt sind, Überweisungen zu tätigen. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über Telefon oder per verfälschten E-Mails.

Die Ermittler des Betrugskommissariats warnen in diesem Zusammenhang:

  • Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen veröffentlichen
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Betrugsmasche „CEO-Fraud“
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein
  • Bei ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen vor einer Transaktion prüfen, ob die Absenderadresse der E-Mail korrekt ist und die Zahlungsaufforderung auch tatsächlich vom genannten Auftraggeber stammt, z. B. per Rückruf.

Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das Hessische Landeskriminalamt