Grafik: © Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Ab 1. Januar 2019 ist der Garderobendienst im Bürgerhaus bei Nutzung des großen Saals oder bei beiden Sälen automatisch Pflicht. Grund sind brandschutztechnische Aspekte, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle. Denn abgegebene Kleidungsstücke erschweren im Notfall die Flucht und stellen eine generelle Stolper- und Brandgefahr dar.

Der Bürgerhaus-Hausmeister macht künftig vor jeder Veranstaltung per Durchsage hierauf aufmerksam. Doch auch jeder Verein bzw. Veranstalter hat künftig selbst dafür Sorge zu tragen, dass der Garderobendienst von den Besuchern in Anspruch genommen wird – durch entsprechende Hinweise an Besucher bei Einlass.

Auch in Zukunft ist bei größeren Veranstaltungen eine zügige Garderobenab- und ausgabe gewährleistet, denn Garderobier Willi Thomas wird dann zusätzliches Personal einsetzen.

Die neue Regelung gilt nicht während der Sommerzeit, bei Veranstaltungen mit Laufpublikum( z.B Selbsthilfetag, Ostermarkt) und bei Nutzung des kleinen Saals. Hier können bei Bedarf Garderobenständer in geringer Anzahl zur Verfügung gestellt werden.

Was darf in den Saal mitgenommen, was muss an der Garderobe abgegeben werden?

Mitgenommen werden dürfen: Blazer/Jackets,  Schals, Handtaschen  sowie Gehstöcke und Rollatoren. An der Garderobe abzugeben sind: Mäntel, Jacken, Rucksäcke sowie Hüte und Regenschirme.

Kontakt/Rückfragen: Alexandra Busalt, Kultur- und Sportamt, 06204/988345, ABusalt@viernheim.de