Bergstraße (Abgeordnetenbüro Birgit Heitland,) – Die hessische Landtagsabgeordnete Birgit Heitland begrüßt die neue Streuobstrichtlinie des Landes Hessen und ruft die Obst- und Gartenbauvereine, Naturschutzvereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger in ihrem Wahlkreis dazu auf, die neuen Fördermöglichkeiten aktiv zu nutzen.
„Unsere Streuobstwiesen gehören zu den prägenden Kulturlandschaften in unserer Region. Sie sind Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bewahren alte Obstsorten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz. Deshalb freue ich mich sehr, dass das Land Hessen den Erhalt und die Pflege dieser wertvollen Flächen künftig noch stärker unterstützt“, erklärt Birgit Heitland.
Mit der neuen Förderrichtlinie können erstmals neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Privatpersonen, Vereine und Verbände attraktive Zuschüsse für die Neu- und Nachpflanzung hochstämmiger Obstbäume sowie für deren Pflege beantragen. Auch die Ernte von Streuobst und die Einrichtung von Annahmestellen werden gezielt gefördert, um die regionale Verarbeitung und Wertschöpfung zu stärken.
„Gerade unsere Obst- und Gartenbauvereine leisten seit vielen Jahren hervorragende Arbeit beim Erhalt der Streuobstwiesen und der Pflege alter Obstsorten. Dieses Engagement verdient Unterstützung. Ich möchte deshalb alle Vereine und Initiativen in meinem Wahlkreis ausdrücklich ermutigen, sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren und entsprechende Anträge zu stellen“, so Heitland.
Die Förderung richtet sich unter anderem an Obst- und Gartenbauvereine, Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Waldbesitzervereinigungen sowie Privatpersonen und kleine landwirtschaftliche Betriebe. Voraussetzung sind extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen mit hochstämmigen Obstbäumen.
„Mit jedem neu gepflanzten und gepflegten Obstbaum investieren wir in den Erhalt unserer Heimat, unserer Artenvielfalt und unserer regionalen Identität. Ich hoffe daher auf viele Projekte aus meinem Wahlkreis, die von dieser Förderung profitieren werden“, betont Birgit Heitland.
Die Antragstellung erfolgt online und muss vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen erfolgen. Für die Förderung der Streuobsternte gilt jährlich der 31. Oktober als Antragsfrist. Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung stellt das Land Hessen auf seiner Internetseite bereit.