Zum Start der Urlaubssaison empfiehlt der Tierschutzverein Viernheim allen Tierhaltern, bei der Planung des anstehenden Sommerurlaubs das eigene Haustier frühzeitig mit einzubeziehen. So sollte man sich beispielsweise überlegen, wer das Tier während der eigenen Abwesenheit betreuen kann. Wer sein Tier mit auf die Reise nehmen möchte, sollte alle dafür notwendigen Vorkehrungen rechtzeitig treffen und sich beispielsweise über Einreisebestimmungen, die Unterbringung am Urlaubsort und mögliche Krankheitsrisiken informieren.

Viernheim (Tierheim) – „Hunde sind meist immer und überall gerne mit dabei und können gut mit in den Urlaub genommen werden, sofern die Reise für das Tier nicht zu viel Stress bedeutet, was etwa bei einem längeren Flug der Fall wäre oder wenn der Hund im Frachtraum transportiert werden müsste“, sagt Pia Reuter Vorsitzende des Tierschutzvereins Viernheim. „Katzen können in ein ihnen vertrautes Ferienhaus mitreisen, fühlen sich aber meist in ihrem Zuhause am wohlsten. Auch für kleine Heimtiere, wie Kaninchen, oder Vögel findet man besser einen sachkundigen Tiersitter.“

Um einen passenden Betreuer sollte man sich als Tierhalter möglichst zeitig kümmern. Neben Tierpensionen oder einer Betreuung im Tierheim stellt ein privater Tiersitter oft eine gute Möglichkeit dar. Dieser kann die Tiere in ihrem Zuhause versorgen oder auch bei sich aufnehmen. „Der Tiersitter sollte über Fachwissen und Erfahrung mit der jeweiligen Tierart verfügen“, sagt Pia Reuter„ Am besten ist es, wenn eine dem Tier vertraute Person das Tier in seiner gewohnten Umgebung betreut. Handelt es sich um einen neuen Tiersitter, lernt er das Tier im Idealfall schon einige Wochen vor der Urlaubsreise kennen. So kann der Halter auch schauen, ob die Chemie zwischen Tier und Tiersitter stimmt.“

Wenn das Tier mit auf Reise geht

Wer auch im Urlaub nicht auf die Begleitung seines Tieres verzichten möchte, sollte sich, sobald das Reiseziel feststeht, über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren. Eine gültige Tollwutimpfung, die Kennzeichnung mit einem Transponder mit Mikrochip sowie ein vom Tierarzt ausgefüllter EU-Heimtierausweis sind in allen EU-Ländern für Hunde und Katzen verpflichtend. Weitere Bestimmungen, wie das Mitführen von Maulkorb oder Leinenzwang vor Ort, variieren je nach Reiseland. Vor der Buchung sollte man außerdem klären, welche Voraussetzungen für die Reise im Flugzeug, auf dem Schiff oder in der Bahn gelten und ob das Tier im Hotel oder der Ferienwohnung willkommen ist. Auch sollte man sich beim Tierarzt über im Reiseland vorkommende Krankheiten und entsprechende Prophylaxemaßnahmen informieren.