Kreis Bergstraße (kb) – Nach aktuellem Stand wird Großbritannien am 29. März um Mitternacht seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union beenden. Der sogenannte Brexit wird unmittelbar Auswirkungen auch auf die im Kreis Bergstraße lebenden rund 360 britischen Staatsangehörigen haben.

Mit dem Brexit werden alle britischen Staatsbürgerinnen und -bürger die Freizügigkeitsberechtigung verlieren. Zwar sollen nach dem aktuellen Entwurf des Austrittsabkommen die Freizügigkeitsregeln noch für eine Übergangsphase weiter gelten, doch im Fall eines ungeregelten Brexits benötigen britische Staatsangehörige und ihre ausländischen Familienangehörigen bereits ab dem 30.3.2019 einen Aufenthaltstitel.

Das Ausländer- und Migrationsamt des Kreises Bergstraße informiert deshalb die im Landkreis lebenden britischen Staatsangehörigen über die bisher bekannten aufenthaltsrechtlichen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs (Brexit) aus der Europäischen Union (EU), wie Kreisbeigeordneter Karsten Krug mitteilt.

Da für alle aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen ein gültiger Nationalpass notwendig ist, empfiehlt die Behörde allen im Kreis Bergstraße lebenden britischen Staatsbürgern, sich rechtzeitig um die Ausstellung eines britischen Passes oder die Verlängerung des Passes zu bemühen.

Für den Fall eines ungeregelten Brexits beabsichtige das zuständige Bundesinnenministerium zwar, eine Übergangsregelung zu schaffen, näheres sei aber noch nicht bekannt, so Karsten Krug.

Selbstverständlich besteht für alle britischen Staatsbürger auch jetzt die Möglichkeit, einen Einbürgerungsantrag zu stellen.