Erfahrungsaustausch der Kommunalaufsichtsbehörden im RP – Schwerpunktthema war das neue Haushaltsrecht in Hessen
Darmstadt (RP) -Seit Anfang dieses Jahres (2019) gilt für hessische Kommunen ein neues und strengeres Haushaltsrecht. Hintergrund für die Rechtsänderung war die im Jahre 2018 durch die Landesregierung vorgenommene Entschuldung der Liquiditätskredite. Diese erheblichen Rückzahlungsbelastungen – vergleichbar mit einem Dispokredit auf dem privaten Girokonto – wurden durch das Landesprogramm HESSENKASSE den betroffenen Kommunen abgenommen. Um solche Szenarien künftig zu vermeiden, wurde das Haushaltsrecht angepasst. Überwiegend zu diesen rechtlichen Veränderungen fand nun beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ein Erfahrungstausch der betroffenen Fachbehörden statt.
Eingeladen waren die unteren Kommunalaufsichtsbehörden. Diese sind zuständig für die kreisangehörigen Kommunen und organisatorisch den Landräten der Landkreise im Regierungsbezirk zugeordnet. Das RP betreut selbst die zehn südhessischen Landkreise, die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach, die Sonderstatusstädte Bad Homburg, Hanau und Rüsselsheim sowie zurzeit 31 kreisangehörige Schutzschirmkommunen. Im Schutzschirmverfahren – einem Entschuldungsprogramm der Landesregierung aus dem Jahr 2012 – wurde Kommunen mit besonders schwerwiegenden Haushaltsproblemen der direkten Aufsicht des RP unterstellt.
Seit Januar 2019 dürfen die Kommunen nur noch in wenigen Ausnahmefälle auf die kritischen Liquiditätskredite zugreifen, sind zum dauerhaften und nachhaltigen Haushaltsausgleich verpflichtet, haben Liquiditätsreserven zu bilden, frühzeitig auf Haushaltsverschlechterungen zu reagieren und zur besseren Haushaltssteuerung zeitnah Jahresabschlüsse aufzustellen. Daneben hat der Gesetzgeber ein Überschuldungsverbot im Gemeindewirtschaftsrecht verankert. Die Aufsichtsbehörden wurden entsprechend mit zusätzlichen Prüfungs- und Genehmigungsrechten ausgestattet, hierzu gehört auch die Überwachung der Liquiditätsbestände.
Das neue Recht wurde bei den Haushaltsgenehmigungsverfahren des Jahres 2019 erstmals angewendet. Das RP Darmstadt hat die Fachaufsicht über die unteren Kommunalaufsichtsbehörden. Daher können in solchen Dienstbesprechnungen Erfahrungen im Umgang mit den Kommunen ausgetauscht und Probleme erörtert werden. Dies führt letztlich zu einer einheitlichen Aufsichtsführung. Letztlich lassen sich messbare Auswirkungen der Gesetzesänderung erst nach den Jahresabschlüssen des laufenden Jahres abschließend feststellen, welche die Kommunen spätestens bis zum 30. April 2020 aufzustellen haben.
Moderiert wurde der Erfahrungsaustaustausch von Horst Kreher, dem Leiter des Kommunalaufsichtsdezernats beim RP Darmstadt. Durch die überwiegend gute wirtschaftliche Lage der Kommunen und das neue Haushaltsrecht gibt es die Chance eines haushaltswirtschaftlichen Neuanfangs, um das bisher Erreichte zu sichern. Gemeindewirtschaftsrecht und Kommunalaufsicht geben die Rahmenbedingungen für die kommunale Haushaltswirtschaft vor. „In welchen Bereichen die Kommunen selbst Aufgabenschwerpunkte und Maßnahmenprioritäten setzen, haben die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich festzulegen“, so Kreher.