Stellungnahme zum Leserbrief „Nordwest II – Siedlungspolitik auf Abwegen?“ von Hon.-Prof. Dr. Uwe Pfenning für die Wählerinitiative Bürgernetzwerk zum Baugebiet Nordweststadt II vom 24. Februar 2026
Der Leserbrief der Wählerinitiative Bürgernetzwerk zum Bebauungsplan Nordweststadt II enthält eine Reihe von Bewertungen, die selbstverständlich Teil einer politischen Diskussion sein können. Problematisch wird es jedoch dort, wo wiederholt Sachverhalte unzutreffend dargestellt werden. Falsche Behauptungen werden nicht richtiger, indem man sie regelmäßig wiederholt – sie untergraben vielmehr das Vertrauen in eine sachliche Diskussion.
Lärmschutz und angebliche „Riegelbebauung“
Die erneut aufgestellte Behauptung, andere Bauvorhaben könnten erst nach Errichtung einer sogenannten „Riegelbebauung“ umgesetzt werden, ist falsch. Das Lärmgutachten basiert ausdrücklich auf der Annahme einer freien Schallausbreitung. Das bedeutet: Für sämtliche Gebäude im Gebiet gelten – abhängig von ihrer Lage – entsprechende bauliche Anforderungen zum Lärmschutz. Diese sind bei jeder Planung zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob eine Riegelbebauung existiert.
Jedoch: Sollte eine solche Riegel-Bebauung entstehen, hätte sie eine positive Wirkung auf die Lärmsituation für dahinterliegende Gebäude. Sie ist jedoch keine bauliche Voraussetzung dafür, dass andere Häuser gebaut werden können.
Diese Zusammenhänge wurden in den politischen Gremien, in öffentlichen Veranstaltungen, bei den Beteiligungsveranstaltungen und auf der Projekthomepage unter www.viernheim.de/Nordweststadt2 in den FAQ´s mehrfach erläutert.
Verkehrsanbindung und angeblicher Planungsfehler
Auch der Vorwurf eines Planungsfehlers beim Kreuzungsbereich Wormser Straße / Nibelungenstraße / Kreuzstraße hält einer sachlichen Prüfung nicht stand.
Ein Bauleitverfahren dient gerade dazu, Planungen Schritt für Schritt zu konkretisieren und vertiefende Untersuchungen vorzunehmen. Darüber hinaus ist es rechtlich gar nicht möglich, diesen Knotenpunkt vollständig (sondern nur anteilig) dem Baugebiet zuzurechnen. Der Grund ist einfach: Die Hauptverkehrsfunktion dieses Bereichs liegt bei der übergeordneten Straßenverbindung Wormser Straße / Nibelungenstraße.
Zusätzlich wird geprüft, inwieweit Förderprogramme des Landes genutzt werden können, um den Eigenanteil der Stadt sowie die Belastung für Grundstückseigentümer möglichst gering zu halten.
Wohnraumbedarf und Bevölkerungsentwicklung
Im Leserbrief wird die Annahme eines hohen Wohnraumbedarfs in Bezug auf die Bevölkerungsprognose grundsätzlich in Frage gestellt. Gleichzeitig wird selbst darauf hingewiesen, dass sich Wohnformen verändern und sich daraus neue Bedarfe ergeben, also die Bevölkerungszahlen nicht immer deckungsgleich zu den Wohnbedarfen sind.
Genau darin liegt der entscheidende Punkt:
Eine sinkende oder stagnierende Bevölkerungszahl bedeutet nicht automatisch weniger Wohnraumbedarf. In Viernheim gehen wir dennoch an Hand der Prognosen von steigenden Bevölkerungszahlen aus.
Vorwürfe zur Rodung und zum Naturschutz
Der Vorwurf einer „illegitimen Abholzung“ entbehrt jeder Grundlage.
Sämtliche Maßnahmen wurden in Abstimmung mit der unteren und oberen Naturschutzbehörde durchgeführt. Von Seiten der Fachbehörden wurde der Stadt kein rechtswidriges Fehlverhalten attestiert. Vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen wurden umgesetzt.
Politische Entscheidungen dürfen und sollen kritisch hinterfragt werden. Wer jedoch wiederholt faktisch falsche Behauptungen verbreitet – noch dazu in Wahlkampfzeiten –, verlässt den Boden einer fairen und verantwortungsvollen Debatte.
Bürgerbeteiligung
Besonders befremdlich ist die Darstellung, der Protest / die Bürgerinitiative sei von Verwaltung und Politik „arrogant ignoriert und diskreditiert“ worden. Das entspricht schlicht nicht der Realität. Im Bauleitverfahren hat es mehrere Beteiligungsformate, Workshops, öffentliche Veranstaltungen und umfangreiche Informationsangebote gegeben. Planer, Gutachter und Verwaltung standen bei der abschließenden Veranstaltung, die von mehreren hundert Menschen besucht war, Rede und Antwort.
Herr Pfenning, bei keiner der genannten Veranstaltungen habe ich Sie persönlich wahrgenommen – auch nicht, als der BUND, dem Sie angehören, explizit als Interessensvertreter eingeladen war.
Wenn Sie nun so tun, als hätte es all das nie gegeben, dann ist das keine sachliche Kritik mehr, sondern eine bewusste Verdrehung der Tatsachen. Gerade von einer Gruppierung wie dem Bürgernetzwerk, dass die Bürgerbeteiligung zu ihrem zentralen Thema erklärt, ist eine solche Darstellung schwer nachvollziehbar.
Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass Beteiligung offenbar nur dann Anerkennung findet, wenn sie zum eigenen gewünschten Ergebnis führt. Wird nach Abwägung aller Argumente anders entschieden, wird nicht die Entscheidung akzeptiert, sondern das Verfahren insgesamt in Frage gestellt.
Rolle der Stadtverordnetenversammlung
Lieber Herr Pfenning,
es gibt einen Unterschied zwischen „fehlender Beteiligung“ und „der Unzufriedenheit mit dem Ergebnis eines demokratischen Verfahrens“.
Die Stadtverordnetenversammlung hat ihre Entscheidung nach intensiver Beratung, auf Grundlage zahlreicher Gutachten und mit klarer Mehrheit getroffen. Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung aller Argumente.
Wenn Sie im Nachgang den Eindruck erwecken, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter hätten sich nicht ausreichend mit der Materie beschäftigt oder seien nicht in der Lage gewesen, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen, stellen Sie damit die Arbeit und das Urteil des demokratisch legitimierten Gremiums in Frage.
Gerade von jemandem, der sich selbst öffentlich als besonders engagierter Demokrat versteht und sich in entsprechenden Initiativen, wie dem Viernheimer Apell, engagiert, wirkt ein solcher Umgang mit demokratischen Entscheidungen zumindest widersprüchlich.
Demokratie bedeutet nicht, dass sich jede Meinung durchsetzt. Sie bedeutet, dass nach sorgfältiger Abwägung eine Mehrheitsentscheidung getroffen wird – und dass diese als Teil unseres gemeinsamen demokratischen Prozesses anerkannt wird.
Jörg Scheidel
Erster Stadtrat





