Leserbrief von Bürgerinitiative „Nordweststadt II – Lebensqualität Viernheim“
Haushalt 2026 tiefrot, Grundsteuer soll um 65 % steigen – Risiken des Vorhabens NW II fehlen in der Planung
Der tiefrote Haushalt der Stadt Viernheim wurde am 06.02.2026 von den Stadtverordneten verabschiedet – im Wesentlichen auf Basis des Haushaltsentwurfs vom 17.11.2025. Nachfolgend die wesentlichen Fakten dieses 652 Seiten umfassenden Dokumentes:
Der Ergebnis- und der Finanzhaushalt weisen jeweils ein Defizit von rund 6 Mio. Euro aus. Der Haushalt 2026 beinhaltet einen weiteren Personalaufbau in der Verwaltung, eine „pauschale Minderausgabe“ von 2 Mio. Euro sowie eine zusätzliche, aus 2027 vorgezogene Gewinnabführung der Stadtwerke in Höhe von 1 Mio. Euro. Konkrete Einsparmaßnahmen sind jedoch nicht erkennbar. Im Gegenteil: Gemäß Stellenplan steigt die Zahl der Beschäftigten stetig: 184 zum 30.06.2024, 199 zum 30.06.2025 und 213 im Jahr 2026.
Die letzten liquiden Mittel der Stadt Viernheim werden bis Ende 2026 aufgebraucht sein. Um die Genehmigungsfähigkeit der mittelfristigen Planung zu erreichen, ist für 2028 eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B um 500 Prozentpunkte – von 765 auf 1.265 – vorgesehen. Das entspricht gegenüber 2025 einer Steigerung von 65 Prozent!
Bereits 2025 war der Hebesatz von 620 auf 765 Prozentpunkte angehoben worden. Insgesamt würde die Grundsteuer B damit von 620 auf 1.265 Prozentpunkte steigen – ein Anstieg um 645 Prozentpunkte bzw. rund 104 Prozent. Der Hebesatz läge damit mehr als doppelt so hoch wie vor der Erhöhung 2025 – faktisch eine Verdoppelung innerhalb weniger Jahre. Eine Erhöhung, die alle Bürgerinnen und Bürger betrifft – Immobilienbesitzer direkt und Mieter indirekt über die Nebenkostenabrechnung. Dass die Notwendigkeit dieser exorbitanten Erhöhung der Grundsteuer im Raum steht, sollte der Viernheimer Bürgerschaft vor den anstehenden Kommunalwahlen nicht verschwiegen werden.
Für das Vorhaben NW II sind in den Jahren 2027 bis 2029 Investitionen (Auszahlungen) in Höhe von 14 Mio. Euro vorgesehen. Entsprechend enthält die Haushaltssatzung 2026 Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe zur Vergabe von Aufträgen. Auf eine Auflistung der erwarteten Einzahlungen für NW II verzichtet die Stadtverwaltung mit dem Hinweis auf große Ungenauigkeiten bei der Zuordnung zu einzelnen Haushaltsjahren.
Seit 1,5 Jahren fordert die Bürgerinitiative von den Verantwortungsträgern eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Erneut wird eine entsprechende Information den Bürgerinnen und Bürgern vorenthalten.
Das Risiko eines finanziellen Fiaskos bei NW II wächst. Die Vermarktung des Geschosswohnungsbaus in Franklin und Bannholzgraben II gestaltet sich schwierig. Die Bürgerinitiative hat bereits vor 1,5 Jahren in von ihr initiierten Gesprächen mit Vertretern verschiedener Fraktionen sowie mit einer ausführlichen Informationsmappe an alle Stadtverordneten unter anderem auf die finanziellen und wirtschaftlichen Risiken des Vorhabens hingewiesen. Konkrete Fragen wurden übermittelt und um inhaltliche Auseinandersetzung gebeten. Eine erkennbare Reaktion oder vertiefte parlamentarische Befassung mit diesen Hinweisen ist jedoch ausgeblieben. Auch die vom Bürgernetzwerk in Leserbriefen formulierten kritischen Fragen – insbesondere zu NW II –, die eigentlich aus der Mitte des Parlaments hätten kommen müssen, blieben ohne substanzielle Antwort.
Die Erschließung, die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur und deren Unterhalt belasten die städtischen Finanzen erheblich. Nicht allen ist bewusst, dass bei der Erschließung von NW II nicht sämtliche projektbedingten Kosten dem Vorhaben selbst zugerechnet werden. So erklärte der Erste Stadtrat in der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2025, die Aufwendungen für den Umbau des Wormser Kreisels in Höhe von rund einer Million Euro könnten aus rechtlichen Gründen nicht dem Projekt angelastet werden, sondern müssten aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Damit werden Kosten, die im direkten Zusammenhang mit NW II stehen, nicht vom Projekt getragen, sondern auf den allgemeinen Haushalt – und somit auf die gesamte Bürgerschaft – verlagert.
Hinzu kommt, dass es für NW II keinen Bauzwang geben wird. Die Stadt investiert damit in die Infrastruktur, ohne sicher sein zu können, wann und in welcher Höhe tatsächlich Einnahmen durch Bebauung entstehen. Investitionen rechnen sich jedoch nur, wenn die Erträge die laufenden Aufwendungen decken.
Die finanziellen Risiken aus dem Vorhaben NW II sind im aktuellen Haushalt gänzlich unberücksichtigt geblieben. Treten sie ein, zahlen am Ende alle Viernheimer die Zeche – sei es durch den Wegfall von Leistungen oder durch weitere Erhöhungen der Grundsteuer.
„Wer bestellt, soll bezahlen“ – dieses Konnexitätsprinzip fordert die Kommunalpolitik regelmäßig von Land und Bund ein. Beim Vorhaben NW II jedoch werden Kosten wie der Umbau des Wormser Kreisels sowie mögliche Mehrbelastungen aus eintretenden Risiken auf die Allgemeinheit verlagert, während die Nutznießer von NW II voraussichtlich nur eine kleine Minderheit der Bürgerschaft sind.
Die Erfahrungen, die wir gemacht haben, zeigen aus Sicht der Bürgerinitiative deutlich: Die Haltung der großen Fraktionen in der aktuellen Stadtverordnetenversammlung wirft Fragen auf. Fraktionen, die laut Parteibuch für wirtschaftliche Vernunft und solide Finanzen stehen, haben einem Vorhaben mit erheblichen finanziellen Risiken zugestimmt. Eine Fraktion, die bezahlbaren Wohnraum verspricht, und eine weitere, die sich dem ökologischen Anspruch verpflichtet fühlt, müssen sich ebenso fragen lassen, ob sie diesem Anspruch beim Vorhaben NW II und in den Haushaltsberatungen wirklich gerecht geworden sind.
Die anstehende Wahl zur Stadtverordnetenversammlung ist deshalb mehr als ein routinemäßiger Urnengang. Sie bietet die notwendige Chance, Verantwortung, Prioritäten und Maßstäbe neu zu justieren – im Sinne einer Politik, die ihre eigenen Grundsätze konsequent ernst nimmt.
Christoph Schaumann für die
Bürgerinitiative „Nordweststadt II – Lebensqualität Viernheim“





