1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 858
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 09.09.2020, 16 Uhr, neun weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 858.
 
Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang sind in Mannheim 764 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 81 akute Fälle.
 
2. Dezentrale Testangebote in den Stadtteilen – weitere Termine für Reiserückkehrende sowie Lehrer*innen und in der Kinderbetreuung Beschäftigte
 
Die Stadt Mannheim bietet noch bis Mittwoch, 30. September, gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Mannheim Corona-Testmöglichkeiten dezentral in verschiedenen Mannheimer Stadtteilen an. Ein mobiles Team der Universitätsmedizin (UMM) sorgt mit Unterstützung durch Mitarbeitende des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt für erweiterte Testkapazitäten im Stadtgebiet.
 
Jeweils von 8.30 bis 16 Uhr stehen an folgenden Terminen und Standorten Testangebote für Reiserückkehrende sowie Mitarbeitende in Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zur Verfügung:
 
– Donnerstag, 10. September: Waldhof, Alsenweg 11, Herbert-Lucy-Halle,
– Freitag, 11. September: Vogelstang, Eisenacher Weg 95, Sporthalle an der Vogelstangschule (Grundschule); Hier bitte nur über das Tor an der Turnhalle eintreten, um Kontakt während der „Lernbrücken“ zu vermeiden.
– Montag, 14. September: Vogelstang, Bürgersaal Vogelstang, Freiberger Ring 6,
– Dienstag, 15. September: Jungbusch, Werftstraße 10, „Jungbuschhalle plus x“, Gemeinschaftszentrum Jungbusch,
– Mittwoch, 16. September: Schönau – die genaue Adresse wird noch bekannt gegeben,
– Donnerstag, 17. September: Neckarstadt-West, Bürgerhaus Neckarstadt West, Lutherstr. 15,
– Freitag, 18. September: Rheinau, Versöhnungskirche, Schwabenheimer Str. 2-6,
– Montag, 21. September: Jungbusch, Werftstraße 10, „Jungbuschhalle plus x“, Gemeinschaftszentrum Jungbusch,
– Dienstag, 22. September: Neckarstadt-West, Bürgerhaus Neckarstadt West, Lutherstraße 15
– Mittwoch, 23. September: Schönau – die genaue Adresse wird noch bekannt gegeben,
– Donnerstag, 24. September: Vogelstang, Bürgersaal Vogelstang, Freiberger Ring 6,
– Freitag, 25. September: Rheinau, Versöhnungskirche, Schwabenheimer Str. 2-6,
– Montag, 28. September: Rheinau, Versöhnungskirche, Schwabenheimer Str. 2-6,
– Dienstag, 29. September: Neckarstadt-West, Bürgerhaus Neckarstadt West, Lutherstraße 15,
– Mittwoch, 30. September: Vogelstang, Bürgersaal Vogelstang, Freiberger Ring 6.
 
Für Reiserückkehrende
 
Von diesen dezentralen Testangeboten können Reiserückkehrer*innen Gebrauch machen, die idealerweise durch Vorlage eines Boarding-Passes, eines Tickets oder einer Hotelrechnung ihren gerade beendeten Auslandsaufenthalt belegen können. Bis zum 14. September ist der Test für Reiserückkehrer (RRK) aus Risikogebieten als auch aus Nicht-Risikogebieten kostenlos, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Es werden auch die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person übernommen. Derzeit besteht für RRK aus Risikogebieten noch eine Testpflicht!
 
Nach gemeinsamem Beschluss von Bund und Ländern entfällt für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten ab dem 15. September die Möglichkeit eines kostenlosen Corona-Tests.
 
RRK aus Risikogebieten können sich auch dann weiterhin kostenlos testen lassen, die Testpflicht entfällt jedoch. Für alle Rückkehrer aus Risikogebieten gilt jedoch in jedem Fall eine Quarantänepflicht! Wenn ein negatives Testergebnis im Sinne der „Corona Verordnung Einreise – Quarantäne und Testung“ des Landes vorliegt und keine coronatypischen Symptome vorhanden sind, gilt die 14-tägige Quarantäne gemäß dieser Corona-Verordnung kraft Gesetzes als beendet.
 
Für Lehrer*innen und in der Kinderbetreuung Beschäftigte
 
Außerdem richten sich die kostenlosen dezentralen Tests in Mannheim an Mitarbeitende von Schulen und Kitas und Kindertagespflegepersonen. Über die Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten die Beschäftigten ein Formular, das zweimalig zur Testung berechtigt und vor Ort vorgelegt wird.
 
Nicht für Personen mit Symptomen und vom Gesundheitsamt angeordnete Testungen
 
Die Stadt weist darauf hin, dass Personen mit Krankheitszeichen und Personen, die auf Veranlassung des Gesundheitsamtes als Kontaktperson abgestrichen werden sollen, nicht von diesen dezentralen Testangeboten Gebrauch machen sollen. Diese melden sich weiterhin bei der Hotline des Gesundheitsamtes (Tel. 293 – 22 53) und erhalten von dort das Passwort zur Testung im Container auf dem Gelände der UMM. Auch enge Kontaktpersonen eines bestätigten Falles gehen zur Testung zum Container bei der UMM. Bei ihnen erfolgt der Abstrich nicht in den neu eingerichteten Testangeboten.
 
An den ersten sechs Tagen machten bereits mehr als 900 Personen von den Testangeboten in den Stadtteilen Gebrauch.
 
Termine und Orte finden sich auf der Homepage der Stadt unter: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/dezentrale-testangebote-in-den-stadtteilen
 
3. Sitzungsbetrieb der Bezirksbeiräte wird wieder aufgenommen
 
Mit dem Ende der baden-württembergischen Sommerferien endet auch die sitzungsfreie Zeit der gemeinderätlichen Gremien. Am 16. September finden mit den Gremien aus Neckarau und Wallstadt die ersten öffentlichen Sitzungen unter Corona-Auflagen für die Bezirksbeiräte statt.
 
Konkret bedeutet dies, dass die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln auch bei den öffentlichen Sitzungen einzuhalten sind. In den einzelnen Veranstaltungsorten steht eine individuelle Zahl von Plätzen zur Verfügung. Besucher*innen müssen sich deshalb im Vorfeld der Sitzung beim zuständigen Fachbereich Demokratie und Strategie unter der Mailadresse 15ratsangelegenheiten@mannheim.de anmelden. Alle Teilnehmenden an den Sitzungen müssen zur Nachverfolgung bei möglichen Infektionen ihre Kontaktdaten angeben.
 
Da nicht in allen Stadtbezirken in den üblichen Räumlichkeiten die auflagenkonforme Durchführung der Sitzungen möglich ist, muss für einige Sitzungen in andere Örtlichkeiten ausgewichen werden. Interessierte werden daher gebeten, sich im Vorfeld im Amtsblatt oder unter buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo zu informieren, wo die Sitzung stattfindet.
 
4. Neue Verordnung des Kultusministeriums zum Schulstart
 
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat eine neue „Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ erlassen, die zum Schulstart am 14. September in Kraft tritt: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Schule+vom+31_+August
 
Darin ist untere anderem vorgesehen, dass Präsenzunterricht in allen Schularten und je nach verfügbaren Personalressourcen die Regel sein soll. Auch Sport- und Musikunterricht ist wieder möglich, hier gibt es gesonderte Durchführungsbestimmungen. Soweit der Unterricht für einzelne Schüler*innen oder die ganze Klasse oder Lerngruppe nicht in Präsenz stattfinden kann, soll Fernunterricht stattfinden. Das Kultusministerium betont, dass auch die Teilnahme am Fernunterricht der Schulpflicht unterliegt.
 
Alle Schüler*innen müssen zum Schulbesuch eine ausgefüllte Gesundheitserklärung abgegeben. Volljährige Schüler*innen können das Formular selbst unterzeichnen, bei minderjährigen Schüler*innen müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Man muss bestätigen, dass
• es in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person gab,
• man keine typischen Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 (Fieber,
trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns) hat,
• Eltern ihr Kind bei Auftreten von Symptomen während des
Schulbesuchs erforderlichenfalls umgehend aus der Einrichtung abholen,
• keine Quarantänepflicht nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne besteht.
 
Das entsprechende Formular ist in den Schulen erhältlich.
 
Zudem schreibt das Land vor, dass unter den Schüler*innen feste und konstante Gruppen zu bilden sind. Damit wird angestrebt, dass bei einem Infektionsfall nicht die gesamte Schule geschlossen werden muss, sondern nur die Gruppen, innerhalb derer ein Infektionsrisiko bestanden haben könnte, in Quarantäne müssen. Ausnahmen sind zum Beispiel für die gymnasiale Oberstufe oder bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen vorgesehen. Wichtig ist in jedem Fall die Nachvollziehbarkeit der Gruppenbildungen.
 
In den Grundschulen gilt zwischen den Schüler*innen keine Abstandsregel, sehr wohl aber zwischen dem weiteren Schulpersonal. Es gilt keine Maskenpflicht. In den weiterführenden Schulen ist die Mund- und-Nasen-Bedeckung nach der Corona-Verordnung des Landes Pflicht für alle außerhalb des Unterrichts (Flure, Treppenhäuser, Toiletten, Schulhof etc.). Freiwillig können die Schutzmasken auch während des Unterrichts getragen werden. In Sportstätten und während des Essens gilt die Maskenpflicht nicht.
 
Als Corona-Teststrategie hat das Land festgelegt, dass Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal sich zwischen dem 17. August und 30. September 2020 auch ohne Symptome zweimal freiwillig und kostenfrei testen lassen können. Neben der Möglichkeit, sich bei niedergelassenen Ärzt*innen testen zu lassen, stehen den Betroffenen zusätzliche Testangebote des Gesundheitsamts und des Universitätsklinikums Mannheim in den Stadtteilen zur Verfügung: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/zusaetzliche-testangebote-in-den-stadtteilen.
 
5. Hallenbäder öffnen wieder – Saisonstart am 21. September mit Einschränkungen
 
Mit dem bevorstehenden Ende der Freibadsaison am kommenden Wochenende beginnt am 21. September wieder die Hallenbadsaison 2020/2021. Die aktuelle Corona-VO-Sportstätten des Landes Baden-Württemberg lässt die Öffnung von Hallenbäder unter Hygiene- und Abstandsregelungen zu. Aufgrund der weiterhin besonderen Lage angesichts der Corona-Pandemie ist der Betrieb in den vier Mannheimer Hallenbädern allerdings zum Start eingeschränkt: Die Zahl der maximal zulässigen Besucherinnen und Besucher im Bad und in den einzelnen Becken ist begrenzt, Angebote der Hallenbäder werden zum Teil ausgesetzt. So bleibt der Saunabereich im Herschelbad und dem Gartenhallenbad Neckarau vorerst geschlossen.
 
Das Herschelbad, das dieses Jahr 100 Jahre Jubiläum feiert, beeindruckt seine Besucherinnen und Besucher nicht nur durch den imposanten und großzügigen Jugendstilbau. Das Hallenbad umfasst insgesamt drei Schwimmhallen. Halle 1 ist für Schwimmer und Nichtschwimmer geöffnet, der Saunabereich und das Dampfbad bleiben geschlossen, Massagen werden nicht angeboten. Das Gartenhallenbad Neckarau spricht besonders Familien an. Für die Allerkleinsten gibt es ein Planschbecken mit verschiedenen Wasserattraktionen. Auch hier bleibt die Sauna im Innen- und Außenbereich geschlossen.
 
Die Hallenbäder in Vogelstang und Waldhof-Ost bieten für Schwimmer- und Nichtschwimmer sowie Kleinkinder ein entsprechendes Wasserangebot bei angenehmen Wassertemperaturen und Warmbadetagen.
 
In allen Hallenbädern gelten die allgemein gültigen Öffnungszeiten. Es wird keine gesonderten Zeitfenster geben, die Bäder sind für alle Besuchergruppen offen. Für den Besuch der Hallenbäder ist keine Online-Reservierung notwendig. Um die Grenzkapazitäten nicht zu überschreiten, werden die Besucherinnen und Besucher am Ein- und Ausgang erfasst. Gegebenenfalls muss bei starkem Andrang kurzfristig mit Wartezeiten gerechnet werden.
 
Die Abstands- und Hygieneregelungen der Landesverordnung sehen vor, dass beim Betreten des Bades die Personaldaten zwingend erfasst werden müssen. Ein Zugang darf ohne Erfassung nicht erfolgen. Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, können Besucherinnen und Besucher das Formular hierfür bereits zu Hause unter www.mannheim.de/schwimmen herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
 
Es gelten für den Einlass nur die allgemein gültigen Eintrittspreise für die Einzelkarte in den Bädern. Die Abendtarife werden ausgesetzt. Bereits erworbene Mehrfachkarten und Kombijahreskarten sind gültig.
 
Familien erhalten mit dem Mannheimer Familienpass Zugang zu den Hallenbädern. Zum Einlass ist nur die Berechtigungskarte vorzuzeigen. In dem Gutscheinheft 2020 sind fünf Gutscheine für Hallenbäder und sechs für die Freibäder vorhanden. Für Nutzerinnen und Nutzer des Familienpasses hat die Stadt in diesem Sommer die Zugangsregelungen und Möglichkeiten erweitert: Sie hatten in diesem Jahr nicht nur die Option mit den Gutscheinen für die Freibäder, sondern auch zusätzlich mit den Gutscheinen für die Hallenbäder in die Mannheimer Freibäder zu gelangen – insgesamt also elf Mal. Nun hat die Stadt entschieden: Alle Familien mit Familienpass, auch die, die ihre Hallenbad-Gutscheine schon für die Freibäder genutzt haben, dürfen das Hallenbad dennoch besuchen – und das sogar unbegrenzt!
 
Der Fachbereich Sport und Freizeit hat ein Hygienekonzept für die Hallenbäder Mannheim entwickelt, das ständig etwaigen neuen Erkenntnissen oder Notwendigkeiten entsprechend angepasst werden kann. Organisatorische Maßnahmen und ein klares Informations- und Kommunikationskonzept unterstützen vor Ort im Bad bei der Einhaltung der persönlichen Abstands- und Hygieneregeln. Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, ist man auf die Kooperation und Mitwirkung der Badegäste angewiesen. In den Hallenbädern gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsgebote, die Kontaktbeschränkungen und die Husten- und Niesetikette. Den Hinweisen im Bad sowie Anweisungen des Bäderpersonals sind Folge zu leisten. Im Eingangs- und Kassenbereich sowie im Nassbereich und auf den Toiletten gilt die Maskenpflicht.
 
Erweiterte Angebote in den Bädern wie die kostenlose Wassergymnastik oder das Babyschwimmen können bis auf Weiteres nicht angeboten werden. Das neue Kursangebot läuft nicht als klassisches Herbst-/Winterprogramm, sondern wird an die neuen Bedingungen angepasst und Mitte September veröffentlicht.
 
Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise der einzelnen Bäder sind auf www.mannheim.de/schwimmen zu finden. Weitere Informationen gibt es beim Fachbereich Sport und Freizeit über das Service-Telefon unter der Telefonnummer 293 – 4004 (Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr) oder per E-Mail fb52@mannheim.de sowie bei den jeweiligen Hallenbädern.