Frankfurt am Main (ots/Hauptzollamt ) – Ende Oktober 2019 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Reisegepäck eines Fluges aus Athen/Griechenland. Auch Tabak- und Bargeldspürhündin „Cindy“war dabei. Während der Absuche zeigte sie bei zwei Koffern durch einfrieren (verharren) und bei sechs weiteren Gepäckstücken durch verändertes und interessiertes Verhalten an, dass sich darin Tabakwaren oder Bargeld befinden könnten. Das Öffnen der acht Gepäckstücke förderte insgesamt 145.680 unversteuerte Zigaretten zu Tage. „Die acht Koffer beinhalteten ausschließlich Zigaretten. Persönliche Gegenstände waren nicht enthalten. Die Koffer wurden ursprünglich in Armenien auf vier verschiedene Personen eingecheckt“, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. Gegen die vier mutmaßlich gewerblichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, und die Zigaretten als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Tabaksteuerschaden beträgt 24.100 Euro.

Zusatzinformation: Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. Im Jahr 2018 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main insgesamt 1.225 Steuerstrafverfahren gegen Reisende eingeleitet und ein Steuerschaden von 1,2 Millionen Euro verhindert. 3.880 Steuerstrafverfahren wurden erledigt. 13.843 Fälle von Zuwiderhandlungen konnten mit der Festsetzung eines Zuschlages geahndet werden. Auffällig war eine Häufung von Nichtanmeldung von Zigaretten im Rei-severkehr, meistens mit gewerblichem Hintergrund. Insgesamt wurden 50 Schmug-gelfälle aufgedeckt, mit insgesamt ca. 1,3 Millionen Zigaretten sowie 584 Kilogramm Tabak. Der hier verhinderte Gesamtsteuerschaden betrug 357.288 Euro.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit „berufundfamilie“. Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de – Beruf und Karriere.