ZAKB: Stabile Abfallgebühren auch 2026
Verbandsversammlung des Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) tagt in Hüttenfeld
Lampertheim-Hüttenfeld (ZAKB) – Am 02. Dezember 2025 kamen die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZAKB im Energiepark in Hüttenfeld zu ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Auf der Agenda standen unter anderem der Wirtschaftsplan 2026, die Abfallgebühren 2026 und die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Wirtschaftsplan 2026: Geplantes Defizit, stabile Abfallgebühren
Als öffentlich-rechtliches gebührenfinanziertes Entsorgungsunternehmen ist der ZAKB ein Teil der Daseinsvorsorge in der Region und gesetzlich verpflichtet, sowohl Gewinne als auch Verluste in einem festgelegten Zeitrahmen auszugleichen und an die Bürger weiterzugeben. Statt eines kurzfristigen Auf und Ab der Abfallgebühren hat die Verbandsversammlung des ZAKB bereits in einer früheren Sitzung beschlossen, eine längerfristige Gebührenstabilität zu fokussieren. Vor diesem Hintergrund weist der Zweckverband in seinem Wirtschaftsplan für 2026 zwar ein geplantes Defizit von 2.635.715,84 EUR aus, das durch die positiven Ergebnisse der Vorjahre jedoch gegenfinanziert werden kann. Der ZAKB kann somit die Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger trotz Inflation und weiterer Kostentreiber 2026 stabil halten. Anschließend sind die Rücklagen voraussichtlich aufgebraucht, und es wird für das Jahr 2027 nach vier Jahren mit gleichgebliebenen Gebühren eine Anpassung der Gebühren zur Deckung des Defizits geben müssen.
Novelle des ElektroG bringt Neuerung auf den Wertstoffhöfen im kommenden Jahr
Die Anfang November im Bundesrat beschlossene Novelle des ElektroG bringt unter anderem für den Wertstoffhofbetrieb des ZAKB eine weitreichende Neuerung mit sich: die Einführung des sogenannten Thekenmodells für die Annahme von Elektroaltgeräten. Damit wird die bislang gängige Praxis, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihre Elektroaltgeräte eigenständig in die bereitgestellten Container einwerfen, nicht mehr zulässig sein. Stattdessen sind die Altgeräte von geschultem Wertstoffhofpersonal persönlich entgegenzunehmen und fachgerecht zu sortieren.
Im Fokus steht dabei, alle in den Geräten enthaltenen Li-Ion-Batterien zu separieren – entweder durch Entnahme der Batterien, sofern möglich, oder durch Separierung des ganzen Gerätes in speziellen Behältern.
Ziel der neuen Regelung ist es, sicherzustellen, dass die für das Recycling erfassten Mengen in den Großcontainern gesichert batteriefrei sind. In Abfallgemischen enthaltene Li-Ion-Batterien führen immer wieder zu Bränden und großen Schäden in Recyclinganlagen, die aufgrund der Häufigkeit der Fälle mittlerweile kaum noch versicherbar sind.
Der ZAKB setzt entsprechende Maßnahmen im Laufe des kommenden Jahres um.
Über den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
Als kommunaler Entsorger sammelt, verwertet und beseitigt der ZAKB alle Abfälle aus privaten Haushalten im Kreis Bergstraße. Gemeinsam mit seiner Tochtergesellschaft, der ZAKB Energie und Dienstleistungs GmbH, beschäftigt er rund 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreibt zahlreiche eigene Anlagen an mehreren Standorten in der Region – von einem Abfallwirtschaftszentrum über Wertstoffhöfe und Sammelstellen bis hin zu einem Energiepark. Durch die Nutzung von Sonne, Biomasse und Deponiegas versorgt der ZAKB mehrere hundert Haushalte mit Wärme und Strom aus erneuerbaren Energieträgern. So leistet der Zweckverband einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende im Kreis Bergstraße.



