Wirtschaftsförderung: Fördergelder für Abbiegeassistenzsysteme in Nutzfahrzeugen sichern – Förderung für mehr Sicherheit auf Viernheims Straßen
Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim möchte Unternehmen auf die letzte Fördermöglichkeit für Abbiegeassistenzsysteme in Nutzfahrzeugen hinweisen. Seit dem 24. April können die Anträge für die Förderperiode 2024 gestellt werden. „Das Programm endet am 31. Dezember 2024, daher ist es ratsam, sich die Förderung schnell zu sichern“, so Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz.
Ziel des Förderprogramms ist die Nachrüstung oder Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS). Diese Systeme warnen den Fahrer beim Abbiegen vor Radfahrern und Fußgängern im toten Winkel und tragen so zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Gefördert werden Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen. Neuzulassungen mit Typgenehmigung vor dem 6. Juli 2022 sind nur noch bis zum 6. Juli 2024 förderfähig. Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen für das Förderprogramm stehen online auf der Webseite des Bundesamtes für motorisierte Fahrzeuge und Straßenverkehr (BALM) unter www.balm.bund.de/ zur Verfügung und sind unter dem Menüpunkt „Förderprogramme“ zu finden.
Interessierte können sich für weitere Informationen an das Bundesamt für Logistik und Mobilität Team „Abbiegeassistenzsysteme“ telefonisch unter 0221/5776-2699 oder per E-Mail unter IchWillDenAssi@balm.bund.de wenden. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Donnerstag von 9 bis 11:45 Uhr und von 13:15 bis 14:45 Uhr sowie Freitag von 9 bis 11:45 Uhr.