Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz macht kurzfristig auf die Landesförderung von Gaststätten aufmerksam, bei der bis kommenden Donnerstag ein Zuschuss von 1.500 Euro möglich ist.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Wirtschaftsförderung Viernheim möchte kurzfristig auf ein besonderes Förderangebot der Hessischen Landesregierung aufmerksam machen. Als besondere Unterstützung in der Corona-Pandemie können hessische Gaststätten ab sofort Zuschüsse zur Anschaffung von Kühlgeräten, Spülmaschinen, Herden und anderen Wirtschaftsgütern erhalten. Die Antragsfrist startete am 23.11.2020 und endet diesen Donnerstag, 26. November 2020 um 16:30 Uhr. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 Euro für Investitionen von mindestens 2.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Gaststätten mit eigenem Gastraum, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten, höchstens 49 Beschäftigte zählen und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro erzielen. Auch Desinfektionsständer und Außenzelte werden gefördert, allerdings keine Heizgeräte für den Außenbereich.

Für das bis Ende 2022 laufende Programm stellen Umwelt- und Wirtschaftsministerium 3,4 Millionen Euro bereit. Die Mittel fließen zur Hälfte in den ländlichen Raum und zur Hälfte in urbane Gebiete. Noch in diesem Jahr sollen die ersten Gelder bewilligt werden. Dazu ergehen jeweils Förderaufrufe. Übersteigen die Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel, entscheidet das Los. Wer dabei kein Glück hat, bekommt in der nächsten Förderrunde – voraussichtlich im Februar – eine neue Chance.

Die Anträge können per E-Mail an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unter gastronomie@wibank.de gerichtet werden. Weitere Informationen sowie das Formular zur Antragsstellung gibt es unter https://www.wibank.de/wibank/corona-soforthilfe-fuer-gastronomiebetriebe.