Bestellen, liefern und abholen trotz Lockdown durchaus möglich

Schließung Bestellungen entgegennehmen, ausliefern oder abholen lassen. Bürgermeister Matthias Baaß (links) und Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz machen auf die Änderungen und zahlreichen Ausnahmen im Einzelhandel, in denen weiterhin Publikumsverkehr erlaub ist, aufmerksam. Auf www.viernheim.de ist auch eine detaillierte Aufstellung zu finden.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Bürgermeister Matthias Baaß macht aufgrund der von heute aktualisierten Corona-Verordnungen des Landes Hessen und mit Blick auf den Einzelhandel in Viernheim auf folgendes aufmerksam: „Allen Geschäften, die jetzt schließen mussten, ist es freigestellt, trotzdem Bestellungen telefonisch oder online entgegenzunehmen, diese Bestellungen auszuliefern oder auch abholen zu lassen. Dies ist von der hessischen Landesregierung ausdrücklich so neu geregelt worden. Deshalb die Empfehlung: Direkt beim Geschäft nachfragen, ob dieser Service angeboten wird!“

Auch die Wirtschaftsförderung macht hierauf aufmerksam, mit „Wir für Viernheim!“ wird bereits seit Anfang Dezember erneut die Gastronomie mit einer Marketing-Aktion unterstützt. Alexander Schwarz: „Unsere Kampagne ist auch in die Aktion der Industrie- und Handelskammern „Heimat shoppen“ integriert.“ Zusätzlich macht die Wirtschaftsförderung auf die überraschend lange Liste von Ausnahmen aufmerksam, denen im Einzelhandel weiterhin Publikumsverkehr erlaubt ist. Die Liste enthält unter anderem auch Änderungsschneidereien, Babyfachmärkte, Fahrradwerkstätten, Fotostudios, Kioske, Paketstationen, Reinigungen, Reisebüros, Schlüsseldienste und viele mehr. Die detaillierte Auflistung findet sich auf der städtischen Homepage unter www.viernheim.de.

Matthias Baaß: „Es stehen weit mehr Geschäfte und Dienstleister auf der Liste, als man im ersten Moment denkt. Deswegen gilt auch hier: Am besten nachfragen!“