: Bürgermeister Matthias Baaß (links) und Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz machen Unternehmen auf das aus Landesmitteln gespeiste Förderprogramm für die digitale Transformation aufmerksam.
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Viernheim (Stadt Viernheim) – Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Hierbei müssen die Maßnahmen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen. „In immer mehr Bereichen unseres Lebens wird die Digitalisierung sichtbar und bietet unglaubliche Möglichkeiten zum Wohle der ganzen Gesellschaft. Gerade für die Wirtschaft ist dieses Themenfeld entscheidend bei der Frage der Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens.“, so Bürgermeister Matthias Baaß.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim möchte auf die drei stichtagsbezogenen Förderaufrufe des Förderjahres 2021 jeweils am 29.03.2021, 24.06.2021 und 31.08.2021 aufmerksam machen, an denen sich Interessenten analog der vorangegangenen Förderaufrufe im Jahr 2020 bewerben können. Der erste Förderaufruf am 29.03.2021 findet um 9 Uhr statt. Das Onlineformular ist am Tag des Förderaufrufs für 24 Stunden verfügbar. Während des Förderaufrufs haben Unternehmen die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes sind allerdings ausgeschlossen.

„Die digitale Transformation unserer Unternehmen ist eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Dieses Thema wird seit einigen Jahren bei Unternehmensgesprächen immer bedeutender“, weiß Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz.

Antragsberechtigt sind KMU sowie Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen. Zuwendungsfähige Maßnahmen hierbei sind Anschaffungen von informations- und kommunikationstechnischen- Hard- und Softwarekomponenten zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen. Ebenso werden Sicherheitslösungen in diesem Bereich, die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter gefördert.

Die Förderung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist hierbei auf höchstens 10.000 Euro begrenzt und eine Förderung kann erst ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.

Weitere Informationen zur Bewerbung für den Digital-Zuschuss und zur Antragsstellung sind auf der Seite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) unter www.wibank.de/digital-zuschuss zu finden.