Wirtschaftsförderung: Antragsfrist für Fördergelder bei Abbiegeassistenzsystemen in Nutzfahrzeugen verlängert
Förderung für mehr Sicherheit auf Viernheims Straßen
Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim möchte Unternehmen auf die letzte Fördermöglichkeit für Abbiegeassistenzsysteme in Nutzfahrzeugen hinweisen. „Das Antragsfenster auf Förderung wurde aufgrund der anhaltenden Nachfrage bis zum 29. November 2024 verlängert. Daher ist es ratsam, sich die Förderung schnell zu sichern“, so Wirtschaftsförderer Alexander Schwarz.
Ziel des Förderprogramms ist die Nachrüstung oder Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS). Diese Systeme warnen den Fahrer beim Abbiegen vor Radfahrern und Fußgängern im toten Winkel und tragen so zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Gefördert werden Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen. Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen für das Förderprogramm stehen online auf der Webseite des Bundesamtes für motorisierte Fahrzeuge und Straßenverkehr (BALM) unter www.balm.bund.de/ zur Verfügung und sind unter dem Menüpunkt „Förderprogramme“ zu finden.
Interessierte können sich für weitere Informationen an das Bundesamt für Logistik und Mobilität Team „Abbiegeassistenzsysteme“ telefonisch unter 0221/5776-2699 oder per E-Mail unter IchWillDenAssi@balm.bund.de wenden. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Donnerstag von 9 bis 11:45 Uhr und von 13:15 bis 14:45 Uhr sowie Freitag von 9 bis 11:45 Uhr.