Der Winter steht bevor. Wenn es wieder friert, heißt es aufgepasst:

Wasserzähler und freiliegende Wasserleitungen sind gefährdet.

Sie müssen hinreichend geschützt werden, damit nicht bei Eintritt von Tauwetter plötzlich aus der aufgetauten Leitung ein kleiner Springbrunnen herausschießt, der den Keller, die Veranda oder die Terrasse unter Wasser setzt. Das kann unangenehm werden und viel Geld kosten!

 

Deshalb empfehlen wir:

 

  • Überprüfen Sie alle frostgefährdeten Wasseranlagen, vor allem Leitungen in Außenwänden, in Gärten, Zuführungen zu Springbrunnen, Teichen und Schwimmbecken, Wasserleitungen in ungeheizten Garagen und Zapfstellen an Waschplätzen.
  • Am besten, Sie entwässern alle derartigen Anlagen rechtzeitig vor Eintritt des ersten Frostes. Schließen Sie nach Entleerung das Zapfventil (Wasser- hahn) wieder.
  • Leitungen, die nicht zu entleeren sind, sollten ausreichend mit Isoliermaterial geschützt werden, das allerdings nicht immer ausreichend Schutz gegen starken Frost bietet.
  • Ist eine Wasseruhr eingefroren, benachrichtigen Sie uns bitte unter der Telefonnummer: 989-111. Bei Rohrleitungsschäden wenden Sie sich an einen Vertragsinstallateur.

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