Weinheim (Stadt Weinheim) – Die Weinheimer Einzelhändler dürfen nach aktuellem Kenntnisstand trotz der steigenden Inzidenzzahl für den Rhein-Neckar-Kreis in jedem Fall am Montag, 14. und Dienstag, 15. März 2021 ihre Geschäfte unter den geltenden Corona-Vorgaben öffnen. Das hat das Ordnungsamt der Stadt Weinheim bestätigt. Zwar ist die Inzidenzzahl des Rhein-Neckar-Kreises, die für Weinheim gilt, am Sonntag auf eine Schwelle von über 50 gestiegen. Laut der geltenden Corona-Verordnung folgt darauf aber erst nach drei Tagen eine Veränderung.

Da der Inzidenzwert, den der Rhein-Neckar-Kreis ermittelt, am Samstag noch unter 50 lag, wäre eine Ladenschließung ab Mittwoch 16. März frühestens möglich. Dann wäre wieder nur ein „Click and Meet“-Angebot möglich, bei denen Kunden im Einzelhandel Einzeltermine ausmachen können. Inzidenzunabhängig sind laut Stufenplan allerdings Blumengeschäfte, Gartenmärkte und Buchläden, sowie Geschäfte, die Produkte des täglichen Bedarfs verkaufen. Sie bleiben auf jeden Fall geöffnet.