Ab dem 29. Juni 2020 werden die Kindertageseinrichtungen und die Schulen in Baden-Württemberg wieder in den Regelbetrieb zurückkehren

Weinheim (Stadt Weinheim) – Alle Kinder, die bisher eine städtische Kindertagesstätte, einen Schülerhort oder die Grundschulbetreuung besucht haben, können daher ab nächster Woche wieder betreut werden. Gemäß den Bestimmungen des Landes entfällt die bisherige gebührenpflichtige Notbetreuung ab diesem Zeitpunkt ersatzlos, ein Rechtsanspruch auf Betreuung nach SGB VIII besteht weiterhin nicht.

Allerdings entspricht das Angebot ab nächster Woche nicht dem Normalbetrieb wie in der Zeit vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Vielmehr handelt es sich um einen „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“: Nach wie vor sind feste Gruppen zu bilden mit möglichst gleichem Personal, der Mindestpersonalschlüssel in Kitas und Horten ist wieder einzuhalten und kann nur bis höchstens 20 Prozent unterschritten werden, es gelten strenge Hygienevorschriften.

Hinzu kommt, dass nach wie vor mindestens ein Viertel des Betreuungspersonals nicht einsatzfähig ist, da es zu den Risikogruppen zählt.

Diese Bedingungen lassen einen Betrieb mit den Öffnungszeiten wie im Normalbetrieb nicht zu.

Im Einzelnen erhalten die Kinder folgende Betreuungsangebote:

Kindertagesstätten und Kinderkrippen:

– Es werden folgende Betreuungszeiten angeboten:

  • Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) von 7.30 – 14.00 Uhr
  • Ganztagsbetreuung (GT) von 7.15 – 16.00 Uhr

– Die Öffnung der städtischen Kindertagesstätten erfolgt schrittweise. Die aktuell bereits betreuten Kinder können die Einrichtung am 29. Juni weiter besuchen. Die übrigen Kinder werden dann zwischen dem 29. Juni und 1. Juli 2020 in drei Schritten aufgenommen.

– Ein warmes Mittagessen wird in allen Einrichtungen für Ganztagskinder und für Krippenkinder angeboten. Für VÖ-Kinder kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht in allen Einrichtungen ein warmes Essen angeboten werden. In diesem Fall geben die Eltern ihrem Kind ein zweites Frühstück mit.

Neuaufnahmen und Eingewöhnungen werden wieder möglich sein.

– Die bekannten Schließtage behalten ihre Gültigkeit. Dies betrifft auch den 3. Juli 2020, den die Einrichtungen benötigen, um unter Berücksichtigung der personellen und räumlichen Gegebenheiten den Tagesablauf, das pädagogische Konzept und die Angebote bis Ende des laufenden Kindergartenjahres und nach aktuellem Stand sogar bis Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 unter „Pandemiebedingungen“ neu zu planen.

– Eine Information über die einrichtungsspezifischen Regelungen erhalten die Eltern am 25.  Juni durch ihre Einrichtung. Insbesondere wird die Einrichtung mitteilen, ab welchem Tag welche Kinder die Einrichtung wieder besuchen dürfen.

– Für alle Betreuungsangebote wird die reguläre Betreuungsgebühr gemäß Gebührensatzung erhoben. Eine Essensgebühr wird nur für die Kinder erhoben, für die ein Mittagessen angeboten werden kann.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 31. August. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 behalten wir uns Änderungen vor.

Schülerhorte:

– An den Schülerhorten (Pestalozzischule, Albert-Schweitzer-Schule, Grundschule Rippenweier) ist die Betreuungszeit einheitlich von 7.30 – 14.00 (VÖ) bzw. 7.30 – 16.00 Uhr (GT) festgelegt.

– Alle Hortkinder können den Hort am Montag, 29. Juni wieder besuchen.

– Ein warmes Mittagessen wird in den Horten für Ganztagskinder angeboten. Für VÖ-Kinder kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht in allen Einrichtungen ein warmes Essen angeboten werden. In diesem Fall geben die Eltern ihrem Kind ein zweites Frühstück mit.

– Die bekannten Schließtage behalten ihre Gültigkeit. Dies betrifft – wie bei den Kindertagesstätten und Krippen (s.o.) auch den 3. Juli.

– Eine Information über die einrichtungsspezifischen Regelungen erhalten die Eltern am 25. Juni durch ihren Hort.

– Für alle Betreuungsangebote wird die reguläre Betreuungsgebühr gemäß Gebührensatzung erhoben. Eine Essensgebühr wird nur für die Kinder erhoben, für die ein Mittagessen angeboten werden kann.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 31. August. Für das Schuljahr 2020/2021 behalten wir uns Änderungen vor.

Grundschulbetreuung:

Vor Unterrichtsbeginn kann keine Betreuung angeboten werden. Dies liegt daran, dass die Kinder klassenstufenweise betreut werden müssten, um eine Durchmischung zu vermeiden. Dies kann die Stadt Weinheim morgens aufgrund fehlender Personalressourcen nicht leisten. Auch den Schulen ist es nicht möglich, den Unterrichtsbeginn z.B. auf 7.30 Uhr vorzuverlegen.

– Nach Unterrichtsende wird die Grundschulbetreuung an allen Grundschulen bis 14 Uhr angeboten.

– Die Betreuung nach 14 Uhr findet in einem rollierenden System statt: Schüler/innen der Klassenstufen 1 und 3 werden montags und dienstags und Schüler/innen der Klassenstufen 2 und 4 mittwochs und donnerstags bis längstens 17 Uhr (je nach der an der jeweiligen Schule angebotenen Betreuungszeit) betreut. Freitags endet die Betreuung für alle Kinder um 14 Uhr. Ein Betreuungsangebot über 14 Uhr hinaus ist aufgrund der Personalsituation nicht durchgängig zu gewährleisten, da auch hier einzelne Klassenstufen nicht durchmischt werden sollen.

– Ganztags betreute Kinder erhalten an den beiden Betreuungstagen (s.o.) ein warmes Mittagessen. Für Kinder, die bis 14 Uhr betreut werden, kann aufgrund der räumlichen Situation, kein Mittagessen angeboten werden. Eltern geben ihrem Kind ein zweites Frühstück mit.

– Eine Ferienbetreuung wird in den letzten drei Ferienwochen (24. August – 11. September 2020) angeboten.

– Für alle Betreuungsangebote wird für Juli 2020 die volle Betreuungsgebühr gemäß Gebührensatzung fällig. Eine Essensgebühr wird nur für die Kinder erhoben, denen zwei Mal wöchentlich ein Mittagessen angeboten wird. Hierfür wird eine Essensgebühr von 24 Euro (statt 60 Euro) erhoben. Eltern, die ihre Kinder im Juli 2020 nicht in die Grundschulbetreuung bringen möchten, hatten bis zum 23. Juni 2020 die Möglichkeit, ihr Kind für Juli abzumelden und die Betreuung für diesen Monat auszusetzen. Es sind dann keine Betreuungs- und Essensgebühren zu entrichten. Hiervon haben viele Eltern Gebrauch gemacht. Die weitere Betreuung ab September ist von dieser außerordentlichen Regelung nicht betroffen.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zu den Sommerferien. Für das Schuljahr 2020/2021 behalten wir uns Änderungen vor.

Da die Angebote sehr nah am Regelbetrieb geführt werden können, werden ab Juli auch wieder die vollen Gebühren gemäß Gebührensatzung erhoben. Es gibt wenige Ausnahmen, die insbesondere das Mittagessen betreffen und oben beschrieben wurden.

Die Gebühren für April bis Juni bleiben weiterhin ausgesetzt. Hier wartet man bei der Stadt noch auf eine Klärung durch das Land Baden-Württemberg.

Auch die Kindertagespflege kehrt wieder zum Normalbetrieb zurück, wie das Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren mitteilte. Alle Tagesmütter und -väter hätten schon in den vergangenen Wochen wieder Kinder betreut und würden nun ebenfalls nach und nach ihre Betreuungskapazitäten erhöhen.

„Trotz der kurzen Vorbereitungszeit, die uns das Land gelassen hat, ist es gelungen, alle Betreuungsangebote sehr nah an den Regelbetrieb heranzuführen“, freute sich Oberbürgermeister Manuel Just. „Alle Kinder können nun wieder an fünf Tagen in der Woche ihre Einrichtung besuchen. Wir möchten damit den Eltern, die in den letzten drei Monaten oftmals unter enormen Druck standen, helfen und die Möglichkeiten, Familie und Beruf vereinbaren zu können, verbessern“, betonte Just.

Auch die pädagogischen Fach- und Bereuungskräfte freuen sich sehr, dass die Einrichtungen wieder geöffnet und durch die Kinder wieder mit Leben gefüllt werden.