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Weinheim/ Rhein-Neckar-Kreis (ots/Landeskriminalamt Baden-Württemberg) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg

Am Montagnachmittag des 20. Februar 2023 kam es in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem ein 34-jähriger Mann verletzt worden ist. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde die Polizei gegen 16:35 Uhr zu einer Streitigkeit zwischen zwei Männern gerufen. Die Männer sollten einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden, wobei der 34-Jährige ein Messer zog und die Beamten angegriffen haben soll. Im Verlauf des Einsatzgeschehen machten die Polizeikräfte von ihrer Schusswaffe Gebrauch, nachdem das zunächst eingesetzte Pfefferspray wirkungslos blieb. Der Mann wurde hierbei verletzt und nach Erstversorgung vor Ort in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Die Sachbearbeitung des polizeilichen Schusswaffengebrauchs wurde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim noch in den Abendstunden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen. Die Ermittlungen, insbesondere zum Einsatzablauf und zum Schusswaffengebrauch, dauern an.