Weinheim: Parkausweise für 2026 erhältlich – Innenstadt-Bewohner können ihre Parkberechtigungen für auch online und per Mail 2026 beantragen.
Weinheim (Stadt Weinheim) – Alle Jahre wieder: Bewohner der Weinheimer Innenstadt haben jetzt wieder die Möglichkeit, ihre Anwohnerparkausweise für 2026 im Bürgerbüro am Dürreplatz oder online zu beantragen.
Informationen über die Beantragung sind auf der Homepage der Stadt Weinheim im Bereich Bürgerbüro abrufbar. Laut Straßenverkehrsordnung hat Anspruch auf Erteilung eines kennzeichengebundenen Anwohnerparkausweises, wer melderechtlich in der betroffenen Bewohnerparkzone registriert ist und tatsächlich dort wohnt.
Wer die Online-Beantragung wählt, kann entweder eine Online-Beantragung nach Registrierung über das Service-Portal „Service BW“ auswählen, einen Direktzugang hat die Stadt auf der Startseite von www.weinheim.de über den Button Parkausweise eingerichtet. Möglich ist aber auch eine E-Mail an anwohnerparkausweis@weinheim.de mit den folgenden Daten: Vorname, Nachname, Adresse und Kennzeichen sowie einer Kopie des Personalausweises/Passes und einer Kopie des Fahrzeugscheines. Bei Firmenfahrzeugen muss eine Überlassungsbescheinigung des Halters oder Arbeitgebers vorliegen. Die Antragsteller erhalten vom Bürgerbüro nach Eingang der E-Mail und der erforderlichen Unterlagen eine Rückantwort mit der Zahlungsaufforderung der Gebühr in Höhe von 130 Euro. Nach Eingang der Gebühr bei der Stadtkasse, wird den Antragstellern der Anwohnerparkausweis 2026 zugesendet.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass der Anwohnerparkausweis im Fahrzeug so ausgelegt oder angebracht sein muss, dass er durch die Frontscheibe des Fahrzeugs deutlich und komplett sichtbar ist.


