Die Freiwillige Feuerwehr Weinheim hatte am Wochenende wieder einiges zu tun. In Oberflockenbach mussten die Feuerwehrsanitäter zu mehreren Helfer-vor-Ort Einsätzen ausrücken und in Weinheim mussten Menschen aus einem Aufzug im Atrium befreit und eine Katze vom Baum geholt werden.

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Weinheim. [RM] –  Die Feuerwehrsanitäter der Abteilung Oberflockenbach waren am Wochenende (11./12.2.23) wieder stark gefordert. Sie wurden zu drei Einsätzen in Oberflockenbach, einem Einsatz nach Heiligkreuz und einem Einsatz nach Rippenweier alarmiert. Die Helfer-vor-Ort-Einheit musste die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit sinnvoller und erweiterter Ersten-Hilfe Maßnahmen überbrücken. Nachdem die Rettungsdienste mit an der Einsatzstelle eingetroffen waren, fand eine Übergabe statt und die Patienten konnten zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden.

Zwei aufwendige Rettungen hatte die Abteilung Stadt am Freitag und am Samstagnachmittag zu absolvieren. Während am Freitag zwei Erwachsene und ein Kind im Aufzug eingeschlossen waren, musste am Samstag eine Katze aus ihrer misslichen Lage befreit werden.

Der Aufzug war im Atrium in der Bahnhofstraße steckengeblieben. Der Aufzugnotdienst war zwar alarmiert, kam aber bis zum Einsatzende der Feuerwehr nicht vor Ort. Nachdem die Eingeschlossenen schon eine Weil im Aufzug festgesteckt hatten, wurde die Freiwillige Feuerwehr gemeinsam mit der Polizei und dem Rettungsdienst zur Einsatzstelle gerufen. Dort wurde zunächst ein Sprechkontakt zu den Personen hergestellt. Trotz der ersten Maßnahmen ließ sich der Fahrstuhl nicht öffnen. Da weder Haustechnik noch Notdienst erreichbar waren, kam die Feuerwehr zunächst nicht in die Betriebsräume des Aufzugs. Die Fahrstuhltür mit schwerem Gerät gewaltsam zu öffnen, war für die Feuerwehr keine Option, da eine Gefahr für die Insassen in den kleinen Fahrstuhlraum nicht ausgeschlossen werden konnte. Nach einiger Zeit und mit weiteren Hilfsmitteln der Feuerwehr schafften es die Einsatzkräfte doch gewaltfrei in die Betriebsräume zu kommen und in die Steuerung des Aufzugs einzugreifen. Im Notbetrieb übernahmen die Feuerwehreinsatzkräfte die Steuerung und konnten den Aufzug in die richtige Stellung bringen, damit sich die Fahrstuhltüren öffnen lassen konnten. Der Feuerwehreinsatz konnte nach einer Stunde beendet werden. Die Eingeschlossenen selbst waren froh, nach dem Sie den Aufzug endlich verlassen konnten. Verletzt wurde niemand, so dass die Hilfe des anwesenden Rettungsdienstes nicht in Anspruch genommen werden musste. Die Feuerwehr nahm den Aufzug außer Betrieb und brachte entsprechende Hinweisschilder an.

Nicht weniger aufwendig war die Rettung von Kater „Alex“ am Samstagnachmittag. Wie sich vor Ort herausstellte, verfolgte bereits am Donnerstag ein Hund den Kater im Bereich der Betentalstraße, so dass dieser auf einen Baum in circa 11 Meter Höhe flüchtete. Von dort kam er selbstständig allerdings nicht mehr herunter. Daher rückte die Feuerwehr in das sehr steile und unwegsame Gelände an. Die ersten Maßnahmen mit der Feuerwehrsteckleiter brachten nicht den gewünschten Erfolg. Daher wurde mit einer Schleifkorbtrage versucht dem Kater eine Plattform zu bieten, damit er darauf klettern kann. Aber auch dieser Versuch scheiterte. Zur Unterstützung wurden neben der Berufstierrettung Rhein-Neckar auch ein Baumkletterer nachgefordert. Gemeinsam konnte man dann den Kater unterstützen, den Weg nach unten zu finden. Nach gut zwei Stunden war der Einsatz beendet.

 

In diesem Zusammenhang möchte die Feuerwehr aber noch mal an die Polizeiverordnung der Stadt Weinheim erinnern, insbesondere den Paragraf 10:

  • 10 Gefahren und Verunreinigungen durch Tiere

(1) Tiere sind so zu halten oder zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird und durch den Geruch der Tiere und ihrer Exkremente mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird.

(4) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind auf öffentlichen Straßen und Plätzen, auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen Hunde so an der Leine zu führen, dass andere nicht gefährdet oder belästigt werden. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

 

Die komplette Polizeiverordnung der Stadt Weinheim finden Sie hier: https://www.weinheim.de/site/WeinheimRoot/get/documents_E1659285898/weinheim/Dateien/PDF-Dateien/I_01_Referat_OB/Satzungen/I01_Polizeiverordnung_2015_04_22.pdf?fbclid=IwAR3AZMULMsQvQ8R_gcgP__-5UUnLpG_3pKH4J4M8AfJ5aG8vpkZHyItll9A