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Weinheim-Lützelsachsen (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Zwei unbekannte männliche Personen verschafften sich am Montagnachmittag gegen 15.30 Uhr Zutritt zu der Wohnung einer älteren Dame in der Rilkestraße, indem sie sich als Handwerker ausgaben. Während der eine die Seniorin ablenkte und vorgab, die Toilette aufsuchen zu müssen, entwendete der andere deren Geldbeutel, in dem sich verschiedene Bankkarten, persönliche Dokumente und 100 Euro Bargeld befanden. Die Polizei hat die Ermittlungen nach den beiden Trickdieben aufgenommen, die die ältere Dame folgendermaßen beschrieb: 1. Tatverdächtiger: Mitte/Ende 20 Jahre, ca. 170 cm groß, schlank, mitteleuropäisches Erscheinungsbild, dunkelblonde kurze Haare, bekleidet mit schwarzer Arbeitskleidung. 2. Tatverdächtiger: Anfang 30 Jahre, ca. 175 cm groß, kräftig, schwarze Haare, schwarzer Bart, bekleidet mit neongelb-schwarzer Arbeitsweste. Beide Unbekannten sprachen Deutsch ohne erkennbaren Dialekt. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Weinheim, Tel.: 06201/1003-0, in Verbindung zu setzen.

Seien Sie aufmerksam und lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!

Trickdiebe sind erfinderisch und schauspielerisch begabt: Sie täuschen eine Notlage vor oder geben sich beispielsweise als Handwerker oder Amtsperson aus, um in die Wohnung ihrer Opfer zu gelangen. Getäuscht und anschließend bestohlen werden häufig ältere Menschen. Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können.

Es ist verstärkt zu beobachten, dass Tricktäterinnen und Tricktäter vermehrt auch Seniorenwohnhäuser und -wohnanlagen aufsuchen, da die dortigen Pförtnerdienste in zunehmendem Maße abgebaut werden.

Dort, aber auch bei anderen Wohnformen täuschen die Täter ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:

    Das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.Das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt
    das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahelegt.