Gasverbraucher zahlen Folgen der Lieferkürzungen – Maßnahme für Versorgungs-sicherheit – Hintergründe und Energiespartipps der Stadtwerke Weinheim online

Weinheim (Stadt Weinheim) – Um die Gasversorgung in Deutschland weiter abzusichern, hat die Bundesregierung weitere Vorsorgemaßnahmen ergriffen. Die Kosten dafür verteilt sie auf alle Gaskunden – in Form von Umlagen, die ab 1. Oktober erhoben werden. Energielieferanten wie die Stadtwerke Weinheim müssen ab diesem Zeitpunkt für jede Kilowattstunde, die sie bei ihrer Kundschaft abrechnen, zwei Umlagen an den Gesetzgeber abführen: die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage. Hintergründe zu den Umlagen, aktuelle Entwicklungen sowie Tipps zum Energiesparen haben die Stadtwerke Weinheim jetzt auf einer eigenen Website veröffentlicht unter: https://gaskrise.sww.de.

 

2,478 Cent netto pro Kilowattstunde

Die beiden Gasumlagen erhebt der Gesetzgeber auf jede abgerechnete Kilowattstunde, was bedeutet, dass der Verbrauch ausschlaggebend ist für die Mehrkosten, die Gaskunden bezahlen müssen. Die Gasbeschaffungsumlage beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde netto, wie die Trading Hub Europe GmbH (THE) am Montag (15. August) veröffentlich hat. Die Speicherumlage wurde am Donnerstag (18. August) mit einer Höhe von 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto bekannt gegeben. In Kraft tritt sie ebenfalls am 1. Oktober 2022. „Das ist leider eine große Zusatzbelastung für Haushalte und Unternehmen“, sagt Peter Krämer, Geschäftsführer der Stadtwerke Weinheim. Er ergänzt: „Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die Umlage als keinen guten, aber notwendigen Schritt bezeichnet.“ Denn mit der Umlage werden jetzt Maßnahmen finanziert, die Deutschlands Gasversorgung im kommenden Winter und darüber hinaus absichern sollen. Mit der Anhebung des Gaspreises durch die neuen Umlagen wurde durch den Bundeskanzler in der Pressekonferenz am Donnerstag (18. August) eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent angekündigt. Diese gilt mit der Einführung der Gasbeschaffungsumlage und endet zum 31. März 2024. Mit dieser Maßnahme und der Auszahlung einer Energiepauschale von 300 Euro will die Bundesregierung Haushalte entlasten.

 

Unterm Strich zahlt ein 3-Personen-Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresbedarf von 20.000 Kilowattstunden durch die Umlagen jetzt monatlich 21,37 Euro mehr in der Grundversorgung. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent ist dabei berücksichtigt. Voraussetzung ist jedoch die noch ausstehende Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat.

 

Mit der Anhebung des Gaspreises passen die Stadtwerke Weinheim auch die monatlichen Abschlagsbeträge an, darüber informieren die Stadtwerke Weinheim ihre Kundinnen und Kunden in den kommenden Tagen per Post. „Das erspart größere Nachzahlungen mit der Jahresabrechnung“, erklärt Peter Krämer.

 

Bundesregierung stabilisiert Energiemarkt

Mit dem Geld aus der Gasbeschaffungsumlage sollen große Gasimporteure wie Uniper gestützt werden. Dass diese importierenden Unternehmen zahlungs- und lieferfähig bleiben, ist wichtig für die gesamte Gasversorgungskette. Allerdings sind einige von ihnen derzeit wirtschaftlich massiv unter Druck. Denn Russlands Krieg gegen die Ukraine führt zu Verwerfungen auf den Energiemärkten: Russland liefert seit Ende Juli nur noch 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Gasmenge nach Deutschland. Für die ausgefallenen Mengen müssen Gasimporteure nach Ersatz suchen und diesen zu sehr hohen Preisen bezahlen. Durch die von Russland erzeugte Knappheit und die unzuverlässigen Gaslieferungen sind die Energiemärkte sehr angespannt und die Preise historisch hoch. Diese Mehrkosten führen bei den betroffenen Gasimporteuren zu erheblichen finanziellen Verlusten. Es droht der wirtschaftliche Zusammenbruch von Unternehmen und damit unserer Gasversorgung. Deshalb hat der Gesetzgeber per Verordnung bestimmt, den importierenden Unternehmen 90 Prozent der Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung durch die Umlage zu erstatten – die Ansprüche sollen streng überprüft werden. Wie hoch sie für die Verbraucher ausfällt, berechnet die Trading Hub Europe auf Grundlage der gemeldeten Ersatzbeschaffungskosten. Die Verordnung gilt zeitlich begrenzt vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024, sie wird alle drei Monate neu berechnet.

 

Gasspeicher: erstes Ziel erreicht

Die Gasspeicherumlage hingegen geht an die Trading Hub Europe. Sie ist von der Bundesregierung mit dem Management und der Befüllung der Gasspeicher beauftragt und kauft jetzt zu diesem Zweck große Gasmengen am Markt ein. Die anfallenden Kosten werden mit der Umlage bezahlt. Welche Speicherstände erreicht werden müssen, hat der Gesetzgeber im Energiesicherungspaket genau festgelegt. Es gelten Werte zu den folgenden Stichtagen: 1. September 75 Prozent, 1. Oktober 85 Prozent, 1. November 95 Prozent. Am 13. August lag er bei 75,4 Prozent, damit ist das erste Speicherziel früher als geplant erreicht. Das sei allerdings kein Grund zur Entspannung. „Energie sparen bleibt weiterhin ein wichtiger Baustein der Füllstrategie“, sagt Peter Krämer. Die Speicherumlage gilt bis zum 31. März 2025 und wird an bestimmten Stichtagen neu berechnet und gegebenenfalls angepasst.