Klassiker für Kinder ab fünf Jahren am 16. Dezember  2021 – Letzte Aufführung vor Weihnachten

Foto: Stadt Weinheim

Weinheim (Stadt Weinheim) – Das Weihnachtstück für Kinder hat in Weinheim Tradition. Sie wird auch bei „Weinheim macht Theater“ weitergeführt, am Donnerstag, 16. Dezember, 15.30 Uhr. Diesmal wieder mit einem Klassiker aus Enid Blytons berühmter Buch- und Theaterreihe „Fünf Freunde“. Trotz der Corona-Situation sind in der geräumigen und gut belüfteten Weinheimer Stadthalle noch Plätze frei. „Happy Christmas, Five – Fünf Freunde auf neuen Abenteuern“, so heißt das Stück für Kinder ab fünf Jahren. Das Ensemble wird gebildet aus jungen Schauspielerinnen und Schauspielern des Kinder- und Jugendtourneetheater „Theater auf Tour“. Es ist die letzte Aufführung von „Weinheim macht Theater“ vor Weihnachten

Darum geht es in dem Stück: Das werden bestimmt langweilige Weihnachtsferien im Felsenhaus am Meer! Zumal es draußen stürmt und schneit. Doch die fünf Freunde entdecken eine alte Schriftrolle mit geheimnisvollen Zeichen. Ein aufregendes Weihnachtsabenteuer beginnt… Die weltberühmten Famous Five, das sind Julian, Dick, Anne und George (die eigentlich Georgina heißt) sowie Timmy, der Hund.
Sie schliddern von einem Abenteuer ins nächste – wo die fünf Freunde sind, ist einfach immer was los! Eintritt ab 8 Euro.

Tickets im Vorverkauf für alle Veranstaltungen von „Weinheim macht Theater“ am

Karten für alle Veranstaltungen von „Weinheim macht Theater“ gibt es auf www.reservix.de und an den bekannten Vorverkaufsstellen, Fragen beantwortet Martin Grieb, Kulturbüro der Stadt Weinheim, Telefon 06201-82 204 oder m.grieb@weinheim,de

Mehr Infos und das komplette Programm der Joker-Saison auf www.weinheim.de

Kinder unter sieben Jahren benötigen keinen Impf- oder Testnachweise, Schulkinder bringen bitte die Testbescheinigung der Schule mit. Für erwachsene Besucher gilt die 2G Plus-Regel – 2G Plus: Vollständig geimpft oder genesen mit negativem Test. Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal sechs Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen.