Weinheim: Feuerwerkskörper nichts für Kinderhände
Weinheim (DK) – Silvester steht vor der Tür und die Feuerwerkskörper und Knallfrösche haben Hochkonjunktur. Unter dem Jahr ist es meistens nur die Wunderkerze, die für Kinder und auch sogar für die Erwachsenen als am harmlosesten gelten. Aber das diese einfache Wunderkerze Temperaturen von bis zu 538 Grad bekommen können und dementsprechend auch ein hohes Gefahrenpotenzial hat, das wissen die meisten nicht!
Um nicht nur über die Gefahren der Wunderkerzen, sondern auch um die Gefahren des allgemeinen Feuerwerkes aufzuzeigen, referierten Dr. Miriam Renkert von der Kinderchirurgische Klinik an der Universitätsklinikum in Mannheim und Daniel Paradiso vom Fachgebiet Brandschutzaufklärung der Weinheimer Feuerwehr vor zwei Schulklassen der Johann-Sebastian-Bach-Schule am vergangenen Mittwoch.
Anlässlich des jährlich, durch die Paulinchen Stiftung stattfindenden Tag des brandverletzten Kindes, der in diesem Jahr unter dem Motto „Verknallt an Silvester“ wurden die Schüler zwischen 11 und 14 Jahren, über die Folgen von thermischen Verletzungen im Kindesalter, deren Behandlung, die Unfallgefahren und die Erste Hilfe gerade in Bezug auf das anstehende Silvester / Neujahrs Feuerwerk aufgeklärt.
Frau Dr. Renkert die als Kinderchirurgin im Brandverletztenzentrum in Mannheim arbeitet, erklärte den Schülern mit was für Verletzungen sie in der Silvesterzeit im Krankhaus zu tun hat und wie diese entstehen. Zwischen 2013 und 2018 waren insgesamt 42 Kinder & Jugendliche nach Verbrennungen durch Feuerwerkkörper oder Böller im Brandverletztenzentrum in Mannheim in Behandlung. Bei vielen der jungen Patienten explodierte ein Böller innerhalb der Hand oder sie hatten einen Blindgänger aufgehoben, der dann nachträglich in die Luft gegangen war. Überwiegend Jungen waren davon betroffen. Die seien vielleicht mutiger oder machten mehr Quatsch, mutmaßten sowohl die Schüler als auch Dr. Renkert. Wobei auch oft Verletzungen durch falschen Umgang behandelt werden. Zum Beispiel wenn Böller beim Werfen versehentlich auf die Kinder geflogen sind.
Was man bei einer Brandverletzung machen sollte und welche Hilfsmittel man am besten nicht nutzen sollte, war auch ein Themenschwerpunkt in ihrem Vortrag. „Viele schmieren sich die unterschiedlichsten Hausmittel und Cremes auf die Wunden“ so Renkert. Dies sollte man aber tunlichst Vermeiden und lieber maximal 10 min die Wunde mit fließendem Wasser kühlen und umgehend in Krankenhaus gehen.
Der zweite Teil des Schulstunde wurde von Daniel Paradiso, von der Feuerwehr Weinheim gehalten. Er beleuchtete des rechtliche Rahmen um das Feuerwerk. Kinder ab zwölf Jahren dürfen nur Kleinstfeuerwerk, auch sogenanntes Jugendfeuerwerk zünden. Dies aber nur unter Aufsicht von einem Erwachsenen. Sogenanntes Kleinfeuerwerk, wie Silvesterraketen, Fontänen oder Böller, dürfen nur von Erwachsenen gekauft und angezündet werden. Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass nur geprüftes Feuerwerk, was auch in Deutschland zugelassen ist, benutzt werden darf. Paradiso empfiehlt von dem Kauf von Feuerwerkskörpern an Grenznahen Märkten abzusehen, da dort meistens nicht geprüftes Feuerwerk, was dementsprechend auch sehr gefährlich ist, angeboten wird.
Feuerwerke dürfen nur an Silvestern und dem Neujahrstag abgebrennt werden, an allen anderen Tagen im Jahr, bedarf es einer Genehmigung des Ordnungsamtes. Wer sich nicht daran hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Wichtig ist auch das in Wohngebieten mit Fachwerkhäusern, wie die Weinheimer Altstadt, ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich aus Brandschutzgründen verboten ist!
Der 1993 gegründete Verein „Paulinchen“ hilft Familien mit brandverletzten Kindern sowohl in der Klinik als auch während der Rehabilitation und klärt über Unfallursachen und Brandschutz auf. Unter der kostenlosen Hotline 0800/0112123 und unter www.paulinchen.de erhalten Betroffene Hilfe. Spendenkonto (IBAN): DE54 2512 0510 0008 4794 00