Weinheim (Stadt Weinheim)Aufgrund eines Übertragungsfehlers im Statistischen Bundesamt ist es in Baden-Württemberg in 15 Fällen zu einer falschen Zuordnung der Mietenstufe für die Berechnung des Wohngeldes ab 1. Januar 2023 gekommen. Davon ist auch Weinheim betroffen. Das hat jetzt das Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren mitgeteilt. In diesen Fällen wurden die Städte und Gemeinden irrtümlicherweise dem Landkreis zugeordnet, obwohl sie mit mindestens 10 000 Einwohnern eine eigene Mietenstufe zugewiesen bekommen hätten müssen. Weinheim wurde von Mietenstufe IV in die Mietenstufe II „zurückgestuft“. Das ist aber falsch, stellt Amtsleiterin Dana Scheil richtig.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird die fehlerhafte Mietenstufenzuordnung im Wege eines Verordnungsverfahrens korrigieren. Die Verordnung soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Hierfür wird ein Kabinetttermin allerdings erst Mitte März angestrebt. Das rückwirkende Inkrafttreten der korrekten Mietenstufe hat dann zur Folge, dass die Höchstbeträge für die bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigenden Miete und Belastung zum 1. Januar 2023 höher ausfallen werden.

Allerdings bedeutet dies, dass bis zur Gesetzesänderung keine Neuberechnung des Wohngelds und auch keine Nachzahlung der Leistung erfolgen kann. Das bereits bewilligte Wohngeld wird daher vorerst in gleicher Höhe ausgezahlt und im Zuge der Neuberechnung rückwirkend zum 1.Januar 2023 nachgezahlt. Für die Neuberechnung muss kein Antrag gestellt werden, diese erfolgt von Amtswegen.

Durch die Wohngeldreform sind in der Wohngeldbehörde, des Amtes für Soziales, Jugend, Familie und Senioren der Stadt Weinheim eine Flut an Neuanträgen eingegangen. Die Mitarbeiterinnen bearbeiten mit Hochdruck die Anträge. Jedoch ist aufgrund der Menge und des anstehenden Korrekturaufwands der bereits bewilligten Anträge mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Amtsleiterin Dana Scheil bittet die Antragsteller und Antragstellerinnen um Verständnis und Geduld. Es wird gebeten von telefonischen Rückfragen und persönlichen Vorsprachen zu den Neuberechnungen abzusehen.