Wer aus wichtigen Gründen auf die Betreuung seiner Kinder angewiesen ist und diese nicht selbst leisten oder organisieren kann, der kann für Kinder der Klassenstufen 1-7 ab dem 12. April wieder Notbetreuung beanspruchen

Weinheim (Stadt Weinheim) – Damit kommt die Stadt Weinheim dem Beschluss der Landesregierung nach, die Schulen nach den Osterferien zunächst geschlossen zu halten, andererseits aber eine Betreuung zu gewährleisten, wenn es unbedingt erforderlich ist. Diese Gratwanderung ist in Weinheim, wo Fachamt und Schulleitungen eng zusammenarbeiten, schon während der vorangegangenen Lockdownphasen gelungen. Weinheims Oberbürgermeister Manuel Just appelliert, wegen der angespannten Infektionslage das Angebot der Notbetreuung wirklich nur in Anspruch zu nehmen, wenn die Erziehungsberechtigten an ihrem Arbeitsplatz nicht abkömmlich sind. „Bitte verzichten Sie auf die Notbetreuung, wo immer das für Sie möglich ist“, heißt es auch im gemeinsamen Elternbrief der Schulleitungen und des Amts für Bildung und Sport.

Die Notbetreuung erfolgt während der regulären Unterrichtszeiten durch die jeweiligen Lehrkräfte und zu wird. Nur Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide beziehungsweise die oder der Alleinerziehende an ihrem Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten, dürfen die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Anmeldeformulare an die Eltern werden aktuell durch die Schulen versendet und stehen zudem auf www.weinheim.de/corona als Download zur Verfügung. Wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen muss, soll dies der Schulleitung bis spätestens Freitag, 9. April 2021, 10 Uhr, mitteilen. Für Rückfragen stehen die Schulleitungen sowie das Amt für Bildung und Sport unter 06201 / 82-469 sowie der Mailadresse grundschulbetreuung@weinheim.de gerne zur Verfügung.