Weinheim: Briefwahlzeitraum deutlich kürzer Wahlscheine jetzt beantragen – Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl ist erst zwei Wochen vor der Wahl möglich
Weinheim (Stadt Weinheim) – So knapp war es bei einer Bundestagswahl noch nie: Zur Wahl am 23. Februar 2025 werden in den Städten und Gemeinden erst am Freitag, 7. Februar, Stimmzettel zur Verfügung stehen, so dass die Wahlämter in den Kommunen ab dem 10. Februar die Briefwahlunterlagen ausgeben beziehungsweise verschicken können. Darauf hat jetzt auch der Weinheimer Wahlleiter Markus Böhm, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, hingewiesen. Fest stehe damit auch, so Böhm, dass die Kommunen bei der Organisation der Briefwahl – schon wegen der Versandzeiten der Post – an Grenzen stoßen werden. Dies hatte neulich schon Bundeswahlleiterin Ruth Brand in einem Aufruf an die Wählerinnen und Wähler betont.
Denn wegen des vorgezogenen Wahltermins beträgt das Zeitfenster zur Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen lediglich zwei Wochen. Sämtliche Fristen sind verkürzt. Ein früherer Beginn sei nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben.
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die für die Bundestagwahl am 23. Februar in das Wählerverzeichnis der Stadt Weinheim eingetragen sind, wird bis spätestens 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
Wer einen Wahlschein einschließlich der Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies schriftlich per Antrag erledigen, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.Alternativ kann die Beantragung per Smartphone anhand des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes erfolgen.
Darüber hinaus bietet die Stadt die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf der Homepage www.weinheim.de an. Der Zugang erfolgt über die Startseite der Stadt Weinheim oder einen Direktlink. Beim Abruf des Links erhalten die Antragsteller ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragungsformular eingetragen werden. Den Bürgern steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält der Antragsteller automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.
Für die automatische Prüfung der Daten benötigt das Wahlamt unter anderem zwingend die Eingabe des Wahlbezirks- und Wählernummer.
Wer keine Wahlbenachrichtigung vorliegen hat, kann auch formlos per E-Mail an wahlamt@weinheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 23. Februar, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung.
Das Briefwahlbüro zur persönlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen (mit Stimmabgabe) öffnet ab dem 10. Februar 2025.
Bei Fragen zum Antragsverfahren können sich die Bürgerinnen und Bürger an Markus Böhm oder Florian Schuster wenden, Telefon 06201 / 82-358 oder 06201 / 82-561, E-Mail: wahlamt@weinheim.de.