Weinheim (Stadt Weinheim) – Noch bis Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr, werden im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim, Rathaus/ Schloss, Obertorstraße 9, Eingang A, in den Räumen des Schlosspark-Restaurants Briefwahlunterlagen ausgestellt. Der Zugang ist nicht rollstuhlgerecht.

Das Bürger- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht werden. Sie können auch persönlich abgeholt werden. An einen anderen als den/die Wahlberechtigte/n persönlich dürfen die Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.

Online-Anträge sind nur noch bis Donnerstag, 22. September 2021, 12.00 Uhr, möglich.

 

Am Samstag, 25. September 2021, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr kann ein neuer Wahlschein erteilt werden, wenn der/die Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm/ihr der Wahlschein nicht zugegangen ist.

 

Bis zum Wahltag 15.00 Uhr können Wahlscheine erteilt werden, wenn

 

  • der/die Wahlberechtigte nachweist, dass er/sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis oder die Einspruchsfrist nach den Vorschriften der Bundeswahlordnung versäumt hat,

 

  • sein Recht auf Teilnahme an der Bundestagswahl erst nach Ablauf der vorgenannten Fristen entstanden ist,

 

  • sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

 

  • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

 

Das Wahlamt befindet sich am Samstag und Sonntag im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang A, Zimmer 209 und ist unter den Telefonnummern 82-216 erreichbar.