Foto: Stadt Weinheim

Weinheim (Stadt Weinheim)Die Stadt Weinheim ist unter anderem nach einer Umgebungslärmrichtlinie der EU dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Um den Verkehrslärm in Weinheim zu reduzieren, bringt die Verwaltung daher bereits seit einigen Jahren einen solchen voran. Die dritte Stufe dieses Plans stand am Mittwochabend auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Die Mehrheit des Gremiums sprach sich für die Maßnahmen des Aktionsplanes aus.

 

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung hatte schon am 14. April dieses Jahres dem Entwurf des Lärmaktionsplans in der dritten Stufe zugestimmt und im Rahmen einer Offenlage die Öffentlichkeit beteiligt.

 

Im Rahmen dieser Stufe sollen eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, wie ein Antrag auf Tempo 30 im nördlichen Bereich der B3, die Anschaffung eines mobilen Blitzgerätes, die Kontaktaufnahme mit der neuen Landesregierung zur Klärung der Fördermöglichkeiten eines kommunalen Förderprogramms zur Lärmsanierung, eine Verkehrszählung in Sulzbach an der B3 und der Kreisverbindungsstraße oder eine schalltechnische Untersuchung auf Basis der ermittelten Verkehrszahlen für den Abschnitt der B3 in Sulzbach. Auch eine Überprüfung für Tempo 30 in der Grundelbachstraße, eine schalltechnische Untersuchung an der A5 sowie möglicherweise die Errichtung stationärer Blitzer an den Ortseinfahrten sind Bestandteil des Aktionsplanes.