Foto: vo Symbolbild

Viernheim (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Im Vorfeld der närrischen Tage haben Beamte der Polizeistation Lampertheim-Viernheim am Montag (25.2.2019) in der Nibelungenstraße Verkehrskontrollen durchgeführt. Schwerpunkt der Kontrolle war die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Nibelungenstraße sowie die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer hinsichtlich der anstehenden Faschingszeit.

Insgesamt wurden zwölf Fahrzeugführer zwischen 21.00 und 22.30 Uhr von den Beamten überprüft. Zweimal wurde die Nichteinhaltung der Geschwindigkeit beanstandet. Ein Fahrzeugführer überschritt die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h um zwölf Stundenkilometer, eine Autofahrerin war vierzehn Kilometer zu schnell unterwegs. Die Angehaltenen wurden mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro verwarnt.

Ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister erwartet ein Fahrzeugführer, der in seinem Fahrzeug ein Kleinkind beförderte, welches weder in einem Kindersitz saß noch angeschnallt war.

Bei einem Wagenlenker bestand der Anfangsverdacht, dass dieser unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte. Dieser Verdacht konnte jedoch vor Ort durch entsprechende Tests ausgeräumt werden. Erfreulicherweise war niemand alkoholisiert unterwegs.