Viernheim (A.Hofmann) – Alle Viernheimer Grundschulen führen die Schulanmeldung im Zeitraum vom 15. März bis 1. April 2021 durch. Die Familien der schulpflichtigen Kinder erhalten eine schriftliche Einladung. Bei der Anmeldung wird der sprachliche Entwicklungsstand des Kindes überprüft.
Zur Erledigung aller Anmeldeformalitäten sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie der Impfausweis bzw. ein ärztlicher Nachweis zur Masernimpfung mitzubringen.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06.2022 das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei entsprechender Schulreife aufgenommen werden (Kannkinder). Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2022 das 6. Lebensjahr vollenden (Antragskinder), kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der kognitiven und psychischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.
Antragsformulare für Kannkinder sowie Antragskinder können ab sofort in den Sekretariaten der Grundschulen abgeholt werden und sind bei der Anmeldung von beiden Elternteilen unterschrieben mitzubringen.