Viernheim (Stadt Viernheim(Vo) – Die Stadt Viernheim hat ein Informationsblatt für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine veröffentlicht. Das Informationsblatt finden sie im Anschluss.

Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Schreiben haben wir für die Menschen die aktuellsten Informationen zusammenfasst, die alleine oder mit Ihrer Familie aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Viernheim geflüchtet sind bzw. zu dieser Zeit bereits zu Besuch waren und in unserer Stadt geblieben sind.
Auf Ebene der Europäischen Union wurde am 4. März der „Beschluss zur Aufnahme von Vertriebe-nen nach Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG über Mindestnormen für die Gewährung vorüberge-henden Schutzes“ verabschiedet. Derzeit arbeiten die EU-Mitgliedsstaaten daran, die Bestimmun-gen in nationales Recht zu übernehmen.
Wir erwarten hier in den nächsten Tagen die genauen Regelungen insbesondere für das Auf-enthaltsrecht, wie die Kommunen in Hessen den weiteren Aufenthalt der Kriegsflüchtlinge gestalten können. Sobald sich hier neue Regelungen ergeben, werden wir dieses Informati-onsblatt ständig aktualisieren.
Diese Informationen sind dann auch auf der Homepage der Stadt Viernheim – www.viernheim.de – jederzeit abrufbar.
Weiterhin können Sie sich hier informieren: https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine

Die Informationen finden Sie auf der nächsten Seite.
Amt für Soziales und Standesamt
Telefonnummer: (0 62 04) 988 – 266
Emailadresse: ukrainehilfe@viernheim.de