Neue Pflichten ab 1. Januar 2020

Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen oder Registrierkassen wurden mit dem sogenannten Kassengesetz (2016) verpflichtet, diese ab dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten. „Dies hat bereits zu großer Aufruhr geführt, da lange Zeit die Anforderungen an die Sicherheitseinrichtung nicht bekannt gewesen sind und die Aufrüstung vieler Kassenmodelle voraussichtlich bis zum Jahreswechsel nicht gewährleistet werden kann“, so Alexander Schwarz, Wirtschaftsförderer der Stadtverwaltung Viernheim.

Am Dienstag, 27. August 2019, informiert die IHK Darmstadt darüber, welche Vorkehrungen an den Kassensystemen bis zum Jahresende zu treffen sind, und wie der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung auf die Verzögerung bei der Umsetzung reagieren.

Daher bringt Steuerberater Stefan Steinhoff die Unternehmen auf den aktuellen Stand und zeigt auf, wie man als Gewerbetreibender weiterhin nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung handelt. Zudem wird er von den ersten praktischen Erfahrungen berichten, die im Zuge der Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung gesammelt wurden. „Am Ende bleibt selbstverständlich genügend Zeit, um Fragen zur gesetzeskonformen Kassennutzung stellen zu können“, heißt es in einer Pressemeldung der Stadt Viernheim.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, 27. August, von 9:00 bis 11:00 Uhr bei der IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt statt und ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist allerdings erforderlich.