Viernheim (Dr.I.Dannemann) – Die Christuskirchengemeinde Viernheim gibt bekannt: Wenn Sie möchten, können Gemeindemitglieder können bis 14 Tage vor der Wahl sich im Gemeindebüro darüber Auskunft geben lassen, mit welchen Angaben sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (Kirchengemeindewahlordnung § 3(2).

Das Gemeindebüro erreichen Sie telefonisch unter 06204-5401. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Einsicht.