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Viernheim (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss sich ein 32 Jahre alter Mann nach einer Verkehrskontrolle am Donnerstagnachmittag (07.05.2020) in einem Verfahren strafrechtlich verantworten. Gegen 15.15 Uhr hatten Zivilfahnder den Birkenauer auf der Bundesstraße 38 zwischen Viernheim und Mannheim gestoppt. Bei der nschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Versicherungsschutz für das Fahrzeug seit dem 26. April abgelaufen war. Es folgte die Entstempelung des Kennzeichens und Sicherstellung des Fahrzeugscheines.

Weiterhin kam heraus, dass die Fahrerlaubnis des 32-Jährigen zur gerichtliche Entziehung ausgeschrieben war. Daraufhin kam sein Führerschein in amtliche Verwahrung. Gegen den Festgenommenen wurde Strafanzeige erstattet.