Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Friedhöfe gehören zu den sensibelsten Orten einer Stadt. Sie sind Orte der Trauer und der Ruhe, daher gelten an diesen Plätzen besondere Verhaltensregeln, um eine entsprechende Würde zu wahren. Genau aus diesem Grund regelt die Friedhofsordnung in Viernheim, wie in vielen anderen Städten auch, dass das Mitführen von Hunden auf dem Friedhofsgelände verboten (Ausnahme sind Assistenzhunde) ist. Gleiches gilt aber auch für das Befahren des Geländes mit Fahrrädern oder Motorrollern. Entsprechende Hinweisschilder weisen auf die Verbote am Eingang der jeweiligen Friedhöfe hin und werden leider immer wieder missachtet, heißt es in einer Mitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.

Friedhofsverwalter Julian Betzold ist regelmäßig auf den Viernheimer Friedhöfen unterwegs und hat schon mehrfach erlebt, dass Personen mit dem Rad über den Friedhof gefahren sind. „Manche fahren einfach an dem Schild vorbei und schauen es dabei noch an“, schildert er. Mehr als diese Menschen darauf hinzuweisen und zu ermahnen, kann er nicht. „Manche steigen dann ab und entschuldigen sich. Andere wiederum meckern nur und fahren einfach weiter“, so der Stadtbetriebsmitarbeiter.

Das Radfahren auf den Friedhöfen ist jedoch ein genau so großes Problem wie die frei laufenden oder mitgeführten Hunde. Auch beschweren sich viele Viernheimer Bürger über deren Hinterlassenschaften auf den Friedhöfen. Spielende Hunde am Brunnen vor der Trauerhalle während einer Trauerfeier, klingelnde Radfahrer auf den Wegen, dieses Verhalten hat mit einer letzten Ruhestätte nicht mehr viel zu tun und führt vor allem zu weiteren Konfrontationen und Problemen für die Friedhofsverwaltung.

Daher wird die Viernheimer Bürgerschaft um entsprechende Rücksichtnahme und Einhaltung der Friedhofsordnung gebeten – als Zeichen des Respekts vor den Toten und deren Hinterbliebenen.