Verordnung zum Energiesparen: In Mannheim wird die Beleuchtung reduziert
Mannheim (Stadt Mannheim) – Ab dem 1. September 2022 tritt die Bundesverordnung zum Energiesparen in Kraft. Deshalb ist die Stadt Mannheim unter anderem verpflichtet, die Anstrahlung von Gebäuden abzuschalten und die Straßenbeleuchtung – wo möglich – zu reduzieren.
An folgenden Gebäuden wird die Beleuchtung heute (31.08.2022) abgeschaltet: Wasserturm, Alte Sternwarte, Alte Feuerwache, Reiss-Engelhorn-Museen (Zeughaus C5 und Museum Weltkulturen D5).
Folgende weitere Beleuchtungen werden ebenfalls in den nächsten Tagen abgeschaltet: Jüdisches Mahnmal in der Fußgängerzone, Bismarck-Denkmal, an der Autobahneinfahrt der Schriftzug „Mannheim“ mit dem Adler sowie das Carl-Benz-Denkmal in der Augustaanlage.
Auch die Effektbeleuchtungen in der Augustaanlage und in der Breiten Straße werden in den nächsten Tagen abgeschaltet. Konkret werden die Bodenstrahler in der Mitte der Augustaanlage und die Ausleuchtung der Bäume in der Breiten Straße nachts ausgeschaltet. Dazu wird die Steuerung umgebaut.
Die Abschaltungen erfolgen tagsüber. Gemäß §8 der Verordnung sind kurzzeitige Beleuchtungen zu Kulturveranstaltungen und Volksfesten ausgenommen.
Folgende Beleuchtungen sind bereits abgeschaltet: Planetarium, Rosengarten, Nationaltheater, Jesuitenkirche, Altes Rathaus Seckenheim, Altes Rathaus F1, Schriftzug und Außenbeleuchtung Technisches Rathaus.
Die Anstrahlung der Kunsthalle Mannheim ist bereits abgeschaltet. Die Bodenbeleuchtung ist aus Verkehrssicherungspflicht dort in Betrieb.
Aufgrund von Restaurationsarbeiten wird das Schloss aktuell nur mit einer Sicherheitsbeleuchtung angestrahlt.