Der Kreis Bergstraße informiert: 4.Todesfall

Heppenheim (KB) – Im Kreis Bergstraße ist heute leider ein vierter Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Es handelt sich um eine 92-jährige Person, die in einer Pflegeeinrichtung in Biblis gelebt hatte. Landrat Christian Engelhardt dazu: „Mein tiefes Beileid und mein Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Trost für die kommenden Tage und Monate.“

Bekannte Erkrankungsfälle, Genesene und Patienten in stationärer Behandlung im Kreis:

Im Kreis Bergstraße gibt es 56 neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle.

Fünf Infektionsfälle stehen in Zusammenhang mit einer Flüchtlingsunterkunft in Heppenheim (die entsprechenden Personen befanden sich bereits in Quarantäne). Zwei Infektionsfälle stehen in Zusammenhang mit einem Pflegeheim. Insgesamt gibt es derzeit sechs Pflegeeinrichtungen im Kreis Bergstraße, bei denen Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Corona-Virus infiziert sind. Ein weiterer Infektionsfall betrifft eine Kindertageseinrichtung in Heppenheim. Hier ist die Testung von rund 100 Personen vorgesehen.

Ein anderer der heute neu gemeldeten Infektionsfälle steht in Zusammengang mit der Albertus-Magnus-Schule in Viernheim. Ein weiterer der heute neu gemeldeten Infektionsfälle steht in Zusammengang mit der Alexander-von-Humboldt-Schule in Viernheim.

Insgesamt sind nun 1029 nachgewiesene Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie im Kreis Bergstraße bekannt. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es derzeit insgesamt 664 Personen aus dem Kreis, die vor einiger Zeit positiv auf das Virus getestet wurden und die mittlerweile als genesen gelten. Zudem hat es vier Todesfälle gegeben. Damit sind im Kreis Bergstraße aktuell 361 Fälle bekannt, die momentan mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert sind.

Derzeit befinden sich 6 Patienten mit einer bestätigten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße, zudem befinden sich derzeit 6 Patienten mit einer entsprechenden Verdachtskonstellation in einem Krankenhaus im Kreis Bergstraße.

Insgesamt befinden sich derzeit 13 Personen aus dem Kreis mit einer bestätigten Corona-Infektion in stationärer Behandlung.

Wie gestern angekündigt, hat der Kreis Bergstraße dem hessischen Eskalationskonzept folgend, aufgrund der Überschreitung der Inzidenzzahl von 75 eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Die entsprechenden Regelungen gelten vorerst bis zum 15.11.2020 und sind auf der Internetseite des Kreises zu finden (vgl. https://www.kreis-bergstrasse.de/pics/medien/1_1603286211/3._Allgemeinverfuegung_Stand_21.10.2020.pdf).

Anzahl der bekannten Coronainfektionen, Stand 21.10.2020

 

KommuneFälle bis gesternneu heuteGesamt-

zahl Infizierte

darunter: bereits genesene Infizierte
Abtsteinach4043
Bensheim107110873
Biblis3523712
Birkenau3233528
Bürstadt6186943
Einhausen3013118
Fürth3413522
Gorxheimertal2402422
Grasellenbach1621812
Groß-Rohrheim200207
Heppenheim1071312055
Hirschhorn134179
Lampertheim1523155120
Lautertal2112212
Lindenfels4042
Lorsch2722921
Mörlenbach3303324
Neckarsteinach2002015
Rimbach1311411
Viernheim15613169115
Wald-Michelbach4204221
Zwingenberg2212319
Kreis Bergstraße insgesamt973561029664

 

Das Gesundheitsamt informiert jeweils die ihm bekannten engen Kontaktpersonen der Infizierten. Auch diese werden vorsorglich unter häusliche Quarantäne gestellt.

 

Kumulierter 7-Tage-Wert

Im Kreis Bergstraße gab es 217 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Es ergibt sich damit für heute eine Inzidenz von 80,23 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

 

Zum Hintergrund: Um die öffentlichen Gesundheitssysteme nicht zu überfordern, haben sich Bund und Länder am 6. Mai 2020 auf einen Grenzwert bezüglich der Zahl der Neuinfektionen verständigt: Sollten in einem Landkreis kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten. Der Kreis Bergstraße hat 270.489 Einwohner, deshalb liegt der Grenzwert für den Kreis Bergstraße bei 135 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen letzten sieben Tage. Das überarbeitete Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht nun folgendes, gestuftes Vorgehen zur Bekämpfung der Pandemie vor:

  • Ab einer Inzidenz von 20:
    • Öffentliche Veranstaltungen: Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall steigender Infektionszahlen zu verbinden.
    • Kontrollen: Ordnungsämter müssen die Einhaltung der Maßnahmen verstärkt kontrollieren.
    • Gesundheitsämter: Es muss ein Personalbestand von fünf Mitarbeitenden pro 20.000 Einwohnern zur Kontaktpersonennachverfolgung sichergestellt werden.

 

  • Ab einer Inzidenz von 35:
    • Öffentliche Veranstaltungen: Nicht mehr als 150 Teilnehmende. Ausnahmen müssen vom Gesundheitsamt unter Anwendung eines Hygienekonzepts genehmigt werden. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.
    • Maskenpflicht: Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wird ausgeweitet auf die Bereiche Vergnügungsstätten (bspw. Freizeitparks), überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen. Patientinnen und Patienten müssen bei einem Transport eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
    • Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen (oder zwei Hausständen).
    • Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.
    • Sperrstunde: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten wird den Städten und Gemeinden eine Schließung von 23 bis 6 Uhr empfohlen.
    • Kontrollen: Weitere Verstärkung der Kontrolltätigkeit der Ordnungsämter hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Maßnahmen.
  • Ab einer Inzidenz von 50: Zu den strikten Beschränkungen im Alltag wie auch der engen Abstimmung mit dem Land kommen jetzt hinzu:
    • Maskenpflicht: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für besonders belebte Straßen und Plätze ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mindestens zu empfehlen. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht.
    • Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder 2 Hausständen).
    • Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.
    • Sperrstunde und Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten ist eine Schließung von 23 bis 6 Uhr festzulegen. Der Konsum im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.
    • Öffentliche Veranstaltungen: In der Regel nicht mehr als 100 Teilnehmende. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.
    • Ordnungsämter: Fokussierung der Tätigkeit der Ordnungsämter hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen.
  • Ab einer Inzidenz von 75 (oder bei weiterem kontinuierlichen Anstieg über zehn Tage über 50)
    • Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.
    • Öffentliche Veranstaltungen: Bereits erteilte oder noch zu erteilende Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind mit einem strengen Maßstab zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.

 

Die im Eskalationskonzept beschriebenen Maßnahmen sind für die Landkreise und kreisfreien Städte bindend. Sie müssen durch die zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden vor Ort entsprechend umgesetzt werden.