Der Kreis Bergstraße informiert:

Erkrankungsfälle im Kreis:

Heppenheim (KB) – Im Kreis Bergstraße gibt es vier neue nachgewiesene Corona-Infektionsfälle: Hierbei handelt es sich um eine Person aus Lorsch, eine Person aus Heppenheim sowie um eine Person aus Lampertheim. Alle drei hatten sich in Österreich mit dem Virus infiziert. Die vierte Person ist in Neckarsteinach wohnhaft. Hier ist die Infektionskette derzeit noch unklar. Alle vier Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Insgesamt sind damit 19 nachgewiesene Infektionsfälle im Kreis Bergstraße bekannt.

Das Gesundheitsamt hat die Personen ermittelt, mit denen die oben genannten Personen nach ihrer Rückkehr in engem unmittelbaren Kontakt standen beziehungsweise ermittelt die Kontaktpersonen derzeit. Auch diese Personen wurden beziehungsweise werden vorsorglich in häusliche Quarantäne gestellt.

Maßnahmen der Bundesregierung:

Ab Montagmorgen 8 Uhr sollen die deutschen Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz geschlossen werden. Ausnahmen solle es für Pendler und den Warenverkehr geben. Deutsche Staatsangehörige dürfen in jedem Fall nach Deutschland einreisen. Nähere Einzelheiten werden zeitnah von der Bundesregierung bekannt gegeben.

Risikogebiete:

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat heute die Liste der internationalen Corona-Risikogebiete erweitert und die US-Bundesstatten Kalifornien, Washington und New York hinzugefügt. Folgende Risikogebiete werden damit aktuell durch das RKI ausgewiesen:

  • Italien
  • Iran
  • In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
  • In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
  • In Österreich: Bundesland Tirol
  • In Spanien: Madrid
  • In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

Internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das Robert Koch-Institut verschiedene Kriterien (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z.B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen).

Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Das Gesundheitsamt des Kreises Bergstraße empfiehlt allen Reiserückkehrern aus Gebieten, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete klassifiziert sind, sich freiwillig für 14 Tage zu Hause aufzuhalten.

Menschen, die nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts als Kontaktpersonen gelten, werden darauf hingewiesen, dass sie gegebenenfalls der arbeitsrechtlichen Verpflichtung unterliegen, ihren Arbeitgeber auf diesen Umstand hinzuweisen. Der Arbeitgeber wird damit in die Lage versetzt zu entscheiden, wie die Arbeit unter diesen Umständen organisiert werden kann.