Als mobile Anlaufstelle ermöglicht das Umweltmobil den Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe Entsorgung von „Sondermüll“.

Lampertheim-Hüttenfeld (ZAKB) Auch in der zweiten Jahreshälfte ist das Umweltmobil im Auftrag des Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) wieder unterwegs, um sogenannte gefährliche Abfälle wie Verdünner, Frostschutzmittel oder Lacke einzusammeln. Für Privatpersonen und Gewerbebetriebe, mit weniger als 500 kg an gefährlichen Abfällen pro Jahr, ist die Abgabe der Chemikalien dort kostenlos. 

Angenommen werden am Umweltmobil:

Düngemittel, Fotochemikalien (Fixierer, Entwickler), Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Imprägniermittel, Insektenschutzmittel, Kalkentferner, Kosmetika, Laborchemikalien, Lacke und Lasuren (lösemittelhaltig), Leim- und Klebemittel, Lösungsmittel, Ölverschmutzte Betriebsmittel, Lampenkondensatoren, Pflanzenschutzmittel, Pinselreiniger, Rostschutzmittel, Quecksilberthermometer/-schalter, Säuren, Laugen, Spachtelmassen, Spraydosen, Verdünner und WC-Reiniger.

Die Gebindegröße darf 20 kg bzw. 20 l nicht überschreiten. Die maximale Anliefermenge beträgt 100 kg bzw. 100 l.

Alle Termine finden die Bürgerinnen und Bürger auf ihrem Abfallkalender, in der ZAKB-App oder unter www.zakb.de.

Hinweis: Alle Termine für das 2. Halbjahr 2020 sowie weitere Informationen zu den Annahmebedingungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.

Über den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)

Als kommunaler Entsorger sammelt, verwertet und beseitigt der ZAKB alle Abfälle aus privaten Haushalten im Kreis Bergstraße. Gemeinsam mit den beiden Tochtergesellschaften, der ZAKB Service GmbH und der ZAKB Energie und Dienstleistungs GmbH, beschäftigt er rund 230 Mitarbeiter/innen und betreibt zahlreiche eigene Anlagen an mehreren Standorten in der Region – von einem Abfallwirtschaftszentrum, über Wertstoffhöfe und Sammelstellen bis hin zu einem Energiepark. Durch die Nutzung von Sonne, Biomasse und Deponiegas versorgt der ZAKB jährlich mehrere hundert Haushalte mit Wärme und Strom aus erneuerbaren Energieträgern. So leistet der Zweckverband einen Beitrag zur Energiewende im Kreis Bergstraße.

Merkblatt zur Sammlung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall-Kleinmengen) im Landkreis Bergstraße

Folgende gefährliche Abfälle werden am Umweltmobil angenommen:

●  Düngemittel●  Ölverschmutzte Betriebsmittel
●  Fotochemikalien (Fixierer, Entwickler)

●  Haushaltsreiniger

●  PCB-haltige Lampenkondensatoren, nur Privatanliefer-

    ung (Einzelgewicht max. 1kg, Abgabemenge max. 10 kg)

●  Holzschutzmittel●  Pflanzenschutzmittel
●  Imprägniermittel●  Pinselreiniger
●  Insektenschutzmittel●  Rostschutzmittel
●  Kalkentferner●  Quecksilberthermometer/-schalter
●  Kosmetika (fest und flüssig trennen)●  Säuren, Laugen
●  Laborchemikalien (fest und flüssig trennen)●  Spachtelmasse
●  Lacke und Lasuren (lösemittelhaltig) –
    (keine Dispersionsfarben)
●  Spraydosen
●  Verdünner
●  Leim- und Klebemittel●  WC-Reiniger
●  Lösungsmittel 

 

Von der Einsammlung am Umweltmobil ausgeschlossen sind:

  • chemische Kampfstoffe (Kampfmittelräumdienst 06151/12-0)
  • Gasflaschen (Verkaufsstelle)
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (Elektrohandel oder Sammelstellen des ZAKB)
  • Munition (Kampfmittelräumdienst 06151/12-0)
  • radioaktive Stoffe   (auch bei Verdacht: Regierungspräsidium Darmstadt, Tel. 06151 / 12 3694, Dezernat Immissions- und Strahlenschutz)
  • Keine Annahme von Bleibatterien

 

Bitte unbedingt beachten:         

  • maximale Gebindegröße 20 kg bzw. 20 l.
  • maximale Anliefermenge 100 kg bzw. 100 l.
  • bei Anlieferung von Kleingebinden max. 50 Stück (Laborchemikaliengröße max. 500 g oder 500 ml)
  • bei Anlieferung durch Apotheken bitte die Chemikalien gelistet und nach org. und anorganisch getrennt dem Fachpersonal übergeben. Reaktive Stoffe wie Klasse 4.2, 4.3, 5.1, 5.2 müssen separat gelistet oder das Fachpersonal gesondert darauf hingewiesen werden.
  • Gefährliche Abfälle verschiedener Art nicht zusammenschütten oder vermischen.
  • unnötige Verpackungen vermeiden (z.B. Lackreste einer Art zusammenschütten, leere Gebinde zum Restabfall, Verpackungen entfernen und zum Altpapier bzw. in den Gelber Sack geben.
  • Gefährliche Abfälle nicht irgendwo abstellen, sondern ausschließlich dem Fachpersonal über­geben!!!
  • Dispersionsfarben (Wand- und Fassadenfarben) und Kleber und Leime auf Wasserbasis gehören nicht zu den gefährlichen Abfällen. Sie sind zusammen mit dem Restabfall zu entsorgen. Zwingende Vorausset­zung ist, dass die Farben sich in festem Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel wie Zementpulver oder Gips vor Eingabe in die Mülltonne komplett zu verfestigen.
  • Lacke (auf Lösemittelbasis) sind als gefährliche Abfälle über das Umweltmobil zu entsorgen und dürfen nicht in den Restabfall gegeben werden.
  • Verkaufsstellen für Motoren- und Getriebeöle sind laut §8 Altölverordnung gesetzlich dazu verpflichtet Altöl bis zu der im Einzelfall abgegebenen Menge kostenlos zurückzunehmen. Beim Kauf des Öls wird die Entsorgungsgebühr bereits mit bezahlt.

 

Es besteht kein Anspruch auf Abgabe der Sonderabfälle, wenn die Standzeit des Umweltmobils beendet ist! 

 

Ansprechpartner:

Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)

Frau Köhler Tel.: 0 62 56 / 851 – 155

Am Brunnengewännchen 5

68623 Lampertheim

 

oder die Umweltfachkräfte der Städte und Gemeinden