UV-Strahlung kann Entstehen von Hautkrebs begünstigen – Zahl der Sonnenscheinstunden steigt auch in Deutschland pro Jahr

Kreis Bergstraße (kb) –  Der Klimawandel sorgt laut dem Bundesamt für Strahlenschutz für mehr wolkenlose, sonnige Tage in Deutschland. Die Anzahl der Sonnenscheinstunden im Mittel steigt pro Jahr. Dadurch wird auch der Schutz vor UV-Strahlung immer wichtiger

 

Wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, begünstigt übermäßige UV-Strahlung das Entstehen von Hautkrebs. 2020 gab es rund 81 Prozent mehr Krankenhausbehandlungen aufgrund von Hautkrebs als noch im Jahr 2000. Ohne entsprechenden Schutz kann UV-Strahlung darüber hinaus auch zahlreiche sofortige Erkrankungen an Haut und Augen wie Sonnenbrand, Binde- oder Hornhautentzündungen verursachen. Zwar regenerieren sich Haut und Augen in der Regel wieder, doch die UV-Strahlung kann unsichtbare Schäden hinterlassen, die auf lange Sicht gefährlich werden können.

 

So kann UV-Strahlung die Erbsubstanz (DNA) in den Zellen schädigen. Das kann – manchmal erst nach Jahrzehnten – zu Krebserkrankungen an Haut und Auge führen. Doch auch wenn es soweit nicht kommt, kann es im Auge zu einer Linsentrübung (Grauer Star) sowie bei der Haut zu einer vorzeitigen Alterung mit Verlust der Elastizität, Faltenbildung und verlangsamter Wundheilung kommen.

 

Um das zu vermeiden, sollten beim Sonnenbaden folgende Regeln beachtet werden:

  • Bestimmen Sie Ihren persönlichen Hauttyp. Je heller Ihre Haut ist, desto empfindlicher ist sie gegenüber UV-Strahlung.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über den UV-Index für Ihre Region. Er dient Ihnen als Orientierungshilfe zur tagesaktuellen maximalen Stärke der UV-Strahlung. Einen UV-Index gibt zum Beispiel das Bundesamt für Strahlenschutz heraus: https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv-index/prognose/prognose_node.html
  • Meiden Sie die Mittagssonne (11 Uhr bis 15 Uhr).
  • Tragen Sie sonnengerechte Kleidung sowie eine Sonnenbrille und einen Sonnenhut.
  • Schützen Sie alle unbedeckten Körperstellen mit einem für Ihren Hauttyp geeigneten Sonnenschutzmittel mit entsprechendem Lichtschutzfaktor. (Sonnencreme sollte mindestens eine halbe Stunde vor dem Aufenthalt in der Sonne aufgetragen werden). Das Sonnenschutzmittel sollte Schutz sowohl vor UV-A- als auch UV-B-Strahlung bieten.
  • Cremen Sie sich etwa alle 2 Stunden erneut ein. Achtung: Die Schutzwirkung wird durch das Nachcremen nicht verlängert, sondern nur erhalten.
  • Schützen Sie Augen und Haut besonders beim Baden vor UV-Strahlung.
  • Verzichten Sie grundsätzlich auf Besuche im Solarium.
  • Lassen Sie Ihre Haut im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung regelmäßig alle zwei Jahre untersuchen.
  • Ein Sonnenbrand sollte immer vermieden werden! Ist es doch einmal passiert, schützen Sie die Haut unbedingt vor weiterer UV-Strahlung
  •          Achten Sie auf Ihre Kinder! Säuglinge und Kleinkinder unter zwei Jahren sollten sich gar nicht in der prallen Sonne aufhalten. Achten Sie dementsprechend auf sonnengerechte Kleidung und suchen Sie nur Plätze im Schatten auf.

 

„Das Thema UV-Schutz wird in Zukunft noch stärker an Bedeutung gewinnen. Wir wollen als Kreis dazu beitragen, es nachhaltig im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern“, betont die Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Diana Stolz.

 

Weiterführende Tipps erhalten Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz (https://www.bfs.de/) oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (https://www.klima-mensch-gesundheit.de/uv-strahlung-und-uv-schutz/).