Foto: Tierheim Viernheim
Foto: Tierheim Viernheim

Viernheim (L.Dieter) – Schon in den vergangenen Wochen war bekannt, dass in Viernheim eine als Boxer-Mischling angemeldete American-Bulldog Hündin 13 Welpen zur Welt gebracht hat, die schlussendlich am 24. Februar 2021 im Alter von sechs Wochen vom Amt eingezogen und dem Viernheimer Tierheim übergeben wurden.

In den Folgetagen der Beschlagnahmung standen immer wieder diverse Personen vor dem Tierheim, die das Herausgeben der Hunde verlangten, bis hin zu einer massiven Bedrohung der Tierheimleiterin, Nicole Dalesio. Daraufhin wurde zum wiederholten Male, letztmalig im Sommer 2019, die Polizei und Security bemüht, die nun regelmäßig das ohnehin mit Kameras versehene Tierheim aufsuchen und beschützen.

Die Hündin, die mit Fieber, völlig ausgemergelt und mit einer massiven Ohrenentzündung ins Tierheim kam, wurde umgehend der Tierärztin vorgestellt. Glücklicherweise durfte sie trotz ihren schlechten Zustandes bei ihren Welpen bleiben, was für Hunde in dem Alter sehr wichtig ist. Zwei Welpen fehlten bei der Beschlagnahmung und wurden mittlerweile auch wieder der Mutter zugeführt, denn die frühe Wegnahme der Welpen von der Mutter kann zu massiven Verhaltensproblemen führen.

Nun hat das Tierheim alle Hände voll zu tun, denn aus 25 Hunden sind jetzt 38 geworden denn auch Welpen brauchen eine ausgesprochen kompetente Betreuung, damit sie einen guten Start ins neue Leben bekommen.

Die Welpen sind am 11. Januar 2021 geboren und wurden einem „Welpentest“ unterzogen, der markante Charaktermerkmale herausdeutet, so dass das Tierheim späterhin dem Hundetypus entsprechend an die jeweiligen Interessenten vermitteln kann. Dies bedeutet, dass Menschen sich nicht ihren Welpen nach Farbe und Aussehen aussuchen können, sondern es werden die Welpen nach den jeweiligen Charakterzügen vergeben. 

Vermittelt wird ab der 8./9. Lebenswoche und neben dem ohnehin engen Nadelöhr im Viernheimer Tierheim, nur an Personen, die absolut zuverlässig sind, eine Haltergenehmigung vom Amt, eine Erlaubnis vom Vermieter und eine Sachkunde vorzuweisen haben. Ein „Listenhund“, also ein Hund, wie diese, die in Hessen auf der Liste für als gefährlich geltende Hunderassen stehen, darf nur einzeln geführt werden. Das bedeutet, wenn bereits ein weiterer Hund vorhanden ist, muss mehrmals gegangen werden. Sogar ein Führungszeugnis ist erwünscht.

Was die 13 Kleinen für die „Vermehrer“ für eine Folge haben, das kann nur das zuständige Amt entscheiden, denn in Hessen jedenfalls ist das vermehren von Listenhunden untersagt.

Nicole Dalesio sagt, dass ohne die enge und wohlwollende Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Stadtpolizei diese Aktion nicht möglich gewesen wäre. „Wenn alle Ämter so im Sinne des Tieres agieren würden, dann gäbe es gewiss weniger Leid“.