Anlieger kommen ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nach

Lorsch (Stadt Lorsch) – Mit schöner Regelmäßigkeit kommt das Thema wieder und die Stadtverwaltung bittet die Bürger*innen: „Kommen Sie Ihrer Straßenreinigungspflicht nach!“ Im Herbst hat die ungeliebte, trotzdem zweifelsfrei bestehende Pflicht Hochkonjunktur. Blätterfall und einsetzender Regen, frühe Dunkelheit und schlechte Sicht lassen ungefegte Trottoirs zu Rutschfallen für Groß und Klein werden, verstopfen die Gullis und sorgen dafür, dass sich in allen Ecken und Winkeln modriger Müll zusammensammelt.

„Wenn die erste Seniorin auf nassen Laubhaufen ausrutscht oder das erste Kind auf der Suche nach gefallenen Blättern oder Kastanien in darunterliegenden Hundekot greift, ist es passiert“, reagiert das Ordnungsamt mit Unverständnis auf die Nachlässigkeit der Anlieger*innen.

Immer wieder wird auch darauf hingewiesen, dass dem, der seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, bis zu 1000 € Bußgeld droht. Zu diesen Pflichtengehört, dass die an die jeweils bewohnte Liegenschaft grenzenden Trottoirs samt Straßenrinnen und dazugehörigen Parkplätzen einmal pro Woche zu kehren sind. Auch müssen überhängende Zweige und Äste bis auf eine Höhe von 2,40 m über Gehwegen geschnitten werden. Reichen die Äste über Fahrbahnen, sind sie bis 4,50 m Höhe wegzuschneiden. Nicht zulässig ist es, den Unrat einfach in den Gulli zu fegen. Die dadurch immer wieder verursachten Abflussverstopfungen führen dann zu Überschwemmungen auf den Straßen.

„Immer und immer wieder appellieren wir an den Bürgersinn, denn den Anliegern sind ihre Pflichten wohl bewusst“, weiß die Verwaltung. „Wir bitten einmal mehr, drohenden Unfallgefahren vorzubeugen und an die Mitmenschen zu denken, die durch solche Nachlässigkeiten gefährdet werden. Ganz zu schweigen vom allgemeinen Stadtbild, das natürlich darunter leidet. Gerade vor dem einsetzenden Herbst sollte das wirklich jedem noch einmal bewusst werden.“