Zur neuen Verordnung des Landes Hessen

Viernheim (M.Baaß) – Die neue Verordnung des Landes Hessen nimmt zwar viele komplette Schließungen von öffentlichen Einrichtungen zurück, ist aber nach wie vor eine „Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten aufgrund der Corona-Pandemie“. Deswegen sind nun bei Öffnung von Gaststätten ab dem 15. Mai 2020, bei der Wiedereröffnung von städtischen Sportstätten, auch bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen sowie bei vielem weiterem eine Vielzahl von Detailregelungen zu beachten, die den Bürgern, aber auch den Städten erst seit dem Abend des Donnerstag zur Verfügung stehen.

Zu den Sportanlagen

In Viernheim betreut der Verein TSV-Amicitia das städtische Waldstadion und die Sportanlage an der Lorscher Straße, die Sportgemeinschaft (SG) den Familiensportpark. Die Verordnungsdetails werden wir jetzt nach Vorliegen mit den Vereinen besprechen. Dabei wird geklärt, wie die Öffnung praktisch organisiert sein kann. Baaß: „Zum Beispiel sind Duschen geschlossen zu halten, Toiletten aber müssen zugänglich sein. Aufgrund der Hygienebestimmungen sind für Hallen und Sanitärräume möglicherweise neue Reinigungsintervalle festzulegen.“

Für die Schulsporthallen des Landkreises, die in Viernheim von den Vereinen mit genutzt werden, ist noch überhaupt nicht klar, ob diese tatsächlich zur Verfügung stehen. Baaß: „Die Schulen müssen für sich bis zu den Sommerferien den Unterricht in ganz anderer Form organisieren, da halte ich es für denkbar, dass die Turnhallen zumindest zum Teil nicht in der bisherigen Form den Vereinen zur Verfügung gestellt werden können.“

Im Familiensportpark gab es vor seiner Schließung die Situation, dass sich dort zu viele Menschen aufgehalten haben, auch hierzu sind mit dem Verein zusammen Überlegungen anzustellen, wie dies für die Zukunft vermieden werden kann.

Bürgermeister Baaß bittet um etwas Geduld: „Ab diesem Samstag stehen die städtischen Sportanlagen noch nicht zur Verfügung, wir versuchen eine Öffnung sobald als möglich sicherzustellen, möglicherweise auch je nach Ort zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt.“

Oberstes Ziel ist es die Verbreitung des Virus nicht erneut zu beschleunigen. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat weiterhin oberste Priorität. Dies erfordert weiterhin Besonnenheit und eine gewisse Vorbereitungszeit im Hinblick auf die Öffnung der Sportanlagen. Zumal jeder Verein und jede einzelne Abteilung die sportartspezifischen Regeln noch zusätzlich beachten muss.