Als Viernheimer Stadtverordnete haben wir Verständnis für die Sorgen und Ängste der jeweiligen Anwohner, die mit der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften verbunden sind, völlig gleich an welchem Standort.

 

Die Unterbringung von Geflüchteten in unserer Stadt stellt uns alle vor große Herausforderungen und als Stadtverordnete haben wir bereits vor einem Jahr eindringlich an Bund und Land appelliert, die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Aufgabe deutlich über das bisherige Maß hinaus zu unterstützen.

 

Wir müssen jedoch sehen, dass die Stadt Viernheim wie alle anderen Kommunen verpflichtet ist, die zugewiesenen Geflüchteten unterzubringen.

In dieser hoheitlichen Angelegenheit einer Aufgabenübernahme für den Landkreis im Rahmen des Hessischen Landesaufnahmegesetzes liegt die Zuständigkeit bei der Stadtspitze und nicht bei der Stadtverordnetenversammlung.

Bürgermeister Matthias Baaß und 1. Stadtrat Jörg Scheidel haben dabei eine Vielzahl von Bedingungen zu beachten und diese in einer gemeinsamen Stellungnahme detailliert aufgeführt.

 

Diese Stellungnahme ging auch allen Stadtverordneten zu und wird aus deren Reihen unterstützt und mitgetragen.

 

 

Norbert Schübeler, Stadtverordnetenvorsteher