Foto: BUND Viernheim

Nach Beobachtungen des Bundes Umwelt- und Naturschutz (BUND) Viernheim fanden im geplanten Neubaugebet Nordwest II umfassende Rodungsaktionen an Bäumen und Hecken statt, die einem Kahlschlag gleichkommen. Zudem wurden fast sämtliche Brach- und Wiesenflächen umgebrochen und damit jeglicher bisheriger Grünbewuchs beseitigt. Dies betrifft sowohl städtische wie private Grundstücke.

Nach dem BUND vorliegenden Informationen zeichnet dafür die Stadt Viernheim verantwortlich. Der BUND sieht diese Rodungen als beispielslosen Eingriff in die dortige Ökologie und konterkariert jegliche Bemühungen um einen ökologischen Erhalt wertvoller Bäume, Wiesenflächen und Hecken, die Lebensräume für Insekten, Vögel und Kleinsäuger bieten bzw. boten. Besonders ins Gewicht fallen die Rodungen einiger alter Bäume, darunter auch eine sehr schöne Eiche. Damit verringert sich der ökologische Wert der Flächen enorm. Dieser ist jedoch ausschlaggebend für die Bemessung der gesetzlichen vorgegebenen Ausgleichsflächen bei einer Bebauung. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass die Stadt versucht im Vorfeld der geplanten Bebauung die nötigen Ausgleichsmaßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren.

Nach Ansicht des BUND wäre dieser planerische Taschenspielertrick ein ökologisches Armutszeugnis für eine vermeintliche Brundtlandstadt. Als Planungsbehörde und als Miteigentümerin an Grundstücken sieht der BUND die Stadt Viernheim in der Erklärungspflicht und auch einer Erklärungsnot angesichts des umfassenden Kahlschlags. Warum dieses übereilte Vorgehen, da ja der ausstehende formale Beschluss zur Bebauung immer noch scheitern kann? Warum wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gerade zum Schutz der dortigen Fauna und Flora nicht berücksichtigt? Dazu liegen der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Bergstraße Anfragen und Anzeigen vor.

Da die Stadt Viernheim noch zu Ende 2024 diese Träger öffentlicher Belange für ihre Stellungnahme angeschrieben hatte, kann es auch rechtlich unzulässig sein, solche Rodungen durchzuführen. Der BUND Viernheim hatte in seiner offiziellen ausführlichen Stellungnahme u.a. angeregt, die Baugrundstücke so anzulegen, dass einige der älteren Bäume zu erhalten gewesen wären und Teil von Gärten oder öffentlichen Grünanlagen hätten werden können. Im Rahmen eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes und Abwehr von Klimafolgen wie sommerlichen Hitzewellen, hätten solche Grünbereiche mit gestanden größeren Bäumen eine wichtige Bedeutung, auch in Neubaugebieten. Neupflanzungen kleiner Setzlinge und Bäume können diese ökologische Funktion auf Jahrzehnte hinaus kaum ausgleichen und sind selbst in Gefahr Opfer von Trockenperioden zu werden.

Darüber muss sich die Stadtverwaltung den Vorwurf gefallen lassen, dass sie die rechtlich vorgegebene Anhörung und Stellungnahmen der o.g. Träger öffentlicher Belange nicht interessiert und einfach ignoriert. Für eine Kommune, die Bürgerbeteiligung und Ehrenamt gerne auf ihre Fahnen schreibt, ist dies ein nicht unerheblicher Vertrauensverlust in die Kompetenz und Seriosität städtischer Planungsvorhaben.

 

BUND Viernheim