Viernheim (Stadtwerke Viernheim) – Für die Jahresendabrechnung 2021 wurden von der Stadtwerke Viernheim wieder Ablesekarten zur Selbstablesung versendet.

Aufgrund der aktuellen Lage ist die Stadtwerke auf Ihre Unterstützung angewiesen und möchte daran erinnern, dass die Zählerstände, falls noch nicht geschehen, bis zum              7. Januar 2022 übermittelt werden können. Ohne eine Rückmeldung muss eine Schätzung vorgenommen werden.

 

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

 

  • Über die Homepage stadtwerke-viernheim.de können Sie unter Zählerstandsmeldung ohne Registrierung die Stände melden oder Sie scannen zur direkten Eingabe mit Ihrem Smartphone ganz einfach den QR-Code auf der Ablesekarte ein.

 

  • Per E-Mail an kundenberatung@stadtwerke-viernheim.de (Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie auch ein Foto des Zählers mitsenden).

 

  • Telefonisch unter 989-222 oder per Fax: 989-250

 

Telefonische Erreichbarkeit: montags – donnerstags: 8:00 – 16:00 Uhr, freitags 8:00 – 12:00 Uhr

 

  • Klassisch über den Postweg an: Stadtwerke Viernheim GmbH, Industriestr. 2, 68519 Viernheim

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtwerke Viernheim aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen ist. In dringenden Fällen kann nach vorheriger telefonischer bzw. e-Mail-Anmeldung eine Terminvereinbarung stattfinden. Hierbei gelten die 3G-Regeln, d.h. Zugangsvoraussetzung ist entweder ein Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder ein negativer Testnachweis (max. 48 Std. zurückliegender PCR-Test oder max. 24 Std. zurückliegender Antigen-Test). Der jeweilige Nachweis ist gemeinsam mit einem Ausweis vorzulegen. Ebenso ist hierbei das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes sowie das Einhalten der Hygieneregeln unerlässlich.

 

 

Die Stadtwerke Viernheim wünscht Ihnen einen guten Start ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund.